Wie trägt man eine Verwaltung eigentlich zum Jagen? In einer bequemen Sänfte? Auf einem bequemen Sessel? Oder doch eher mit einem Stadtratsbeschluss, der aus dem amtlichen Herumdrucksen einen klaren Handlungsauftrag macht. Zum Beispiel den, in einer derart engen Straße wie der Lützowstraße Tempo 30 einfach mal zu prüfen, bevor es noch mehr Unfälle gibt.
Denn dass die Stadt hier zwischen Georg-Schumann-Straße und Gohliser Straße durchaus prüfen kann, ob hier aufgrund der besonderen Verkehrssituation ein Tempolimit verhängt werden kann, hatte das Verkehrs- und Tiefbauamt in seiner Stellungnahme zur Petition eines betroffenen Radfahrers ja bestätigt, wenn auch mit vielen Worten und einem unübersehbaren Versuch, hier lieber gar nicht tätig werden zu müssen.Doch im entscheidenden Passus klang das eben so: „Für Straßen des Hauptnetzes beträgt nach § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Regelgeschwindigkeit 50 km/h. Grundsätzlich bedarf es für jede Beschränkung des Verkehrs einer Ermächtigung. Verkehrszeichen dürfen nach den Vorschriften der §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 9 StVO nur angeordnet werden, wenn sie zwingend erforderlich sind. Für Beschränkungen des fließenden Verkehrs – dazu gehört auch die Anordnung der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – muss zusätzlich eine besondere Gefahrenlage, wie z. B. eine Unfallhäufung, nachgewiesen werden.“
„Solch eine Gefahrenlage ist in dem besagten Bereich der Lützowstraße (zwischen Kirchplatz und Georg-Schumann-Straße) nicht erkennbar. Insbesondere liegt der Verwaltung für diesen Straßenabschnitt keine Unfallmeldung der Polizei vor. Die offensichtliche Besonderheit der Enge und der vielfältigen Verkehrsteilnehmer führt richtigerweise auch zu einer der Örtlichkeit angepassten Geschwindigkeit des übergroßen Anteils der Kraftfahrer, wie eigene Verkehrsbeobachtungen ergeben haben.“
So aber wollte das der Petitionsausschuss des Stadtrates nicht sehen.
Er kann zwar das Verkehrsamt nicht anweisen, Tempo-30-Schilder aufzuhängen, und der Stadtrat kann das auch nicht.
Aber einfach nichts zu machen, ist aus der Sicht des Ausschusses auch keine Lösung, weshalb er vorschlägt zu beschließen: „Langfristig soll die Einrichtung von Tempo 30 in diesem Abschnitt geprüft werden.“
Das ist zwar auch noch nichts Handfestes und gibt der Verkehrsordnungsbehörde jede Menge Zeit, hier tätig zu werden. Aber es ist im Grunde die Feststellung: Hier gibt es Handlungsbedarf. Also prüft es wenigstens.
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Es gibt 2 Kommentare
Absolut richtig. Dort ist es aktuell mir beim Fahren wirklich zu eng. Normalerweise dürfte dort kein Auto überholen.
“Für Straßen des Hauptnetzes beträgt nach § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Regelgeschwindigkeit 50 km/h. ”
Das scheint ja wohl der Knackpunkt zu sein. Die Regelgeschwindigkeit hat sich nicht daran zu orientieren, was motorgetriebene Fahrzeuge leisten können, sondern daran, was aus Klima-, Umwelt- und Verkehrssicherheitsgesichtspunkten geboten ist. Und das wäre eben 30 km/h innerorts (und 70 km/h außerorts, 130 km/h auf Autobahnen). Dann entfällt auch die Notwendigkeit einer “Ermächtigung” und Tempo-30-Schilder braucht man auch nicht aufstellen.
P.S.: Wer ist eigentlich der Dienstherr des Verkehrsamtes? Oder kann der auch nix anweisen und die Beamten dort machen, was sie wollen – also im Zweifel nix?