Da spitzt sich etwas zu in der Elster-Luppe-Aue. Das Verkehrs- und Tiefbauamt will dort 2021 mit den Planungen für einen Brückenneubau über die Nahle im Zug der Gustav-Esche-Straße beginnen. Baubeginn sollte eigentlich um das Jahr 2023 sein. Aber ganz augenscheinlich ist diese Brücke genau so ein Bauwerk in der Aue, dessen Zuschnitt im Auenentwicklungskonzept erst bewertet werden soll. Aber das wird frühestens 2022 vorliegen.
Wenn aber jetzt die von der Dienstberatung des OBM im Juli ausgewählte Vorzugsvariante geplant wird, kommt das Auenentwicklungskonzept eindeutig zu spät. In dem im Mai beschlossenen Auenentwicklungskonzept war auch extra betont worden: „Die Rahmenbedingungen zur Wiederherstellung auentypischer Wasserverhältnisse sollen bereits während der Auenkonzepterstellung bei aktuellen Maßnahmen berücksichtigt bzw. offengehalten werden. Dafür legt die Stadt Leipzig dem Stadtrat eine Liste mit Projekten vor, die ggf. Einfluss auf das Auenentwicklungskonzept haben könnten. Ihre Umsetzung wird so angepasst, dass der Offenheit des Konzeptes nichts entgegensteht.“
Das entspricht nicht wirklich den von den Stadt vorgelegten Plänen für die neue Nahlebrücke. Darauf machte schon der Ökolöwe aufmerksam. Hätte man hier nicht von vornherein schon einen wesentlich größeren Durchlass für mögliche Hochwassermassen planen können? Die Stadtplaner sind sich sicher, dass die Vorzugsvariante die Ansprüche an so einen Wasserdurchfluss erfüllt.
Wirklich?
Und so beantragen die Grünen hier nicht nur eine Veränderung im Brückendurchlass, sondern sehen auch gar nicht ein, dass die Radfahrer doch wieder dauerhaft oben über eine Verkehrsinsel die stark befahrene Gustav-Esche-Straße überqueren müssen, wenn sie vom Leutzscher Holz zur Burgaue wollen. An der Neuen Luppe können sie ja die die Brücke auch auf diese Weise unterfahren. Was hindert die Stadt daran, so eine Lösung auch an der Nahle zu favorisieren? Dann ist der Radweg eben bei Hochwasser nicht nutzbar. Wo ist das Problem?
„Die im Sachverhalt erläuterte geplante Baumaßnahme und Vorzugsvariante 5 der Verkehrsanlage wird als Grundlage für die Weiterführung der Planung bestätigt (Variantenentscheid). Die Anlage des Radweges unter der Brücke sowie eine etwaige Vergrößerung der Brückenöffnung erfolgen in Abstimmung mit den Ergebnissen des Auenentwicklungskonzeptes. Über daraus folgende Anpassungen der Planung ist der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Bau vor Vorlage des Baubeschlusses zu informieren“, beantragten die Grünen. „Die Planungskosten in Höhe von ca. 685.000,00 € brutto sind im PSP-Element 7.0000.582.700 in den Haushaltsjahren 2021/2022/2023 je zu einem Drittel geplant.“
Die Stadtverwaltung bevorzugt die Variante 1a: „Die Vorzugsvariante ist die Variante 1a Einfeldbrücke aus Stahlbeton mit niveaugleichem mittigem Fahrbahnteiler in der Gustav-Esche-Straße südlich der Brücke.“ Und weiter: „Die Förderung des Fuß- und Radverkehrs im Sinne nachhaltiger Mobilität wird damit zum Teil unterstützt.“
Nur dass dieser Kompromiss nichts mit dem Hochwasserschutz zu tun hat. Und weiter: „Verkehrsorganisatorische Maßnahmen durch Geschwindigkeitsreduzierung oder der Markierung eines Fußgängerüberweges sind, auch ergänzend zu bauliche Maßnahmen, nicht umsetzbar und führen auch nicht zur Erreichung der Ziele einer nachhaltigen Mobilität.“
Man hört die Radfahrer/-innen in der Grünen-Fraktion regelrecht stöhnen über soviel amtliche Sturheit. Wahrscheinlich ging es mal wieder nur um die Einsparung von Geld, denn diese Variante würde nur 4,95 Millionen Euro kosten.
Die Variante 5, die die Grünen umgesetzt sehen möchten, kostet dann aber 6,8 Millionen Euro – aber mit freier Fahrt für Radfahrende zu allen Zeiten, an denen die Nahle kein Hochwasser führt. Also den größten Teil des Jahres.
Die Beschreibung der Variante 5 in der Vorlage der Stadt: „Gewässerbegleitende niveaufreie Unterführung als Wegeverbindung unter Einfeldbrücke aus Spannbeton und niveaugleiche Querung mit baulicher Querungshilfe südlich der Brücke.
Die Querung der Gustav-Esche-Straße erfolgt niveaufrei als befestigter uferbegleitender Rad-/Fußweg analog der Gestaltung an der Gustav-Esche-Brücke I über die Luppe und zusätzlich niveaugleich mit mittigem Fahrbahnteiler südlich der Brücke wie in Variante 1 a. Die Wegbreite des unterführten Weges beträgt 5 m, die lichte Durchfahrtshöhe unter dem Bauwerk 2,5 m. Der niveaugleiche Fahrbahnteiler wird wie in Variante 1 a ausgebildet.
Bei einem Hochwasser HQ5 = 102,5 m NHN n. HWSK ,Weiße Elster‘, was einer 5-jährigen Auftrittswahrscheinlichkeit entspricht, steigt der Wasserspiegel der Nahle über OK Weg. Bei Überflutung ist der niveaugleiche Fahrbahnteiler zu nutzen, an den der uferbegleitende Weg angeschlossen wird.“
Es wird also viele Jahre geben, da wird dieser Radweg nicht überschwemmt. Die Grünen sehen hier eindeutige Vorteile für just jene Verkehrsteilnehmer, für die die Leipziger Planer bisher immer noch denken, man könnte ihre Bedürfnisse einfach nur „zum Teil“ abbilden: „Bei zusätzlichem Fahrbahnteiler wird den westlichen Fußgängern/Radfahrern eine Querung auf kurzem Weg geboten, außerdem stellt der Fahrbahnteiler die Rückfallebene bei Hochwasser dar.“
Ökolöwe mahnt: Das Verkehrsdezernat verbaut die Zukunft der Luppe-Aue
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