4.000 Unterschriften hatten Juliane Hauschild und Babis Kirilidis für ihre Petition gesammelt, mit der sie das Aussetzen des Anwohnerparkens im Waldstraßenviertel forderten. Der Petitionsausschuss des Stadtrates wird sich mit der Petition erst am 6. März beschäftigen. Aber das Dezernat Stadtentwicklung und Bau hat seine Stellungnahme dazu schon formuliert. Die fällt erwartungsgemäß ablehnend aus.
„Die eigentlich bereits für Oktober 2019 vorgesehene Umsetzung des Bewohnerparkens wurde der Petition entsprechend bis zum 01.01.2020 ausgesetzt. Einer weiteren Aussetzung des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel wird nicht zugestimmt, die Regelungen sind in Kraft getreten“, heißt es darin. Aus Sicht der Verwaltung ist also dem Anliegen der Petition schon abgeholfen, auch wenn bis heute etliche Gewerbetreibende ihre Probleme mit dieser Parkordnung haben.
In gewisser Weise hatte die Petition also auch Erfolg, denn der ursprüngliche Starttermin des Anwohnerparkens am 30. Oktober 2019 wurde ja von OBM Burkhard Jung ausgesetzt, um einige der geforderten Änderungen in das Parkkonzept einzuarbeiten. Mit diesen Änderungen wurde das Anwohnerparken dann am 1. Januar 2020 tatsächlich in Vollzug gesetzt, auch wenn es bis heute noch juristischen Klärungsbedarf zu geben scheint.
In der Stellungnahme, mit der die Verwaltung das vollkommene Aussetzen des Anwohnerparkens ablehnt, listet das Dezernat Stadtentwicklung und Bau jetzt detailliert auf, was alles an der ursprünglichen Parkkonzeption geändert wurde:
„Höchstparkdauer
Die Parkhöchstdauer in den mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Bereichen des Waldstraßenviertels wird mit Einführung des Bewohnerparkens am 01.01.2020 auf 3 Stunden verlängert. Die Abweichung von der 2-stündigen Festsetzung, die vorrangig darauf ausgerichtet war, Parksuchverkehr durch Veranstaltungsverkehr zu verhindern, kann fachlich noch vertreten werden. Die Wirkung ist im Rahmen der Evaluierung zu überprüfen.
Gästeparkmöglichkeiten
In Anlehnung an die Regelungen anderer deutscher Großstädte werden nach eingehender Prüfung der Gästeparkmöglichkeiten gebührenpflichtige Besucherparkausweise eingeführt.
Um das Ziel des Bewohnerschutzkonzeptes nicht zu konterkarieren, werden entsprechende Zugangsvoraussetzungen festgelegt und für potentielle Nutzer komfortable Zugangsbedingungen geschaffen. Das Verfahren wird ab 01.01.2020 funktionsfähig eingeführt und soll im Laufe des Jahres 2020 weiter vervollständigt und als unbürokratische, digitale und schnelle Lösung zur Verfügung gestellt werden.
Die Besucherparkausweise sind nach ihrem Rechtscharakter eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO. Die Erteilung eines solchen Besucherparkausweises steht somit unter dem Vorbehalt einer Antragsprüfung im pflichtgemäßen Ermessen und unterliegt der Gebührenpflicht gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Maßgaben zur Erlangung dieser Ausweise sind auf der Webseite der Stadt Leipzig (Suchbegriff ,Besucherparkausweis‘) durch das Ordnungsamt veröffentlicht worden.
Parkmöglichkeiten für ansässige Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige
Unter Berücksichtigung der allgemeinen Erteilungsmöglichkeit und Nachweis der Eintragung ihrer Hauptniederlassung im Gewerberegister in den Bewohnerparkbereichen des Waldstraßenviertels und den anderen Bewohnerparkbereichen der Stadt erhalten Gewerbetreibende auf Antrag zwei gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 StVO. Des Weiteren können in vorgenannten Bewohnerparkbereichen ansässige Gewerbetreibende und Freiberufler bei Nachweis eines Härtefalls eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO erhalten.
Nur diese Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 StVO sind für das längere Parken anderer Verkehrsteilnehmer anwendbar, da das Bewohnerparken grundsätzlich eine Privilegierung der Bewohner in Gebieten mit erheblichem Parkraummangel vorsieht, alle weiteren Verkehrsteilnehmer nachrangig behandelt und vom Dauerparken ausschließt.
Im Sinne des privilegienfreien Verkehrsrechts werden die Anträge von Gewerbetreibenden, Freiberuflern und anderen Anliegern auf Ausnahmegenehmigungen anhand bestimmter Eckpunkte geprüft und rechtlich überprüfbar entschieden. Die Prüfkriterien werden über ein Informationsblatt transparent dargestellt und binden die Verwaltung in ihren Entscheidungen auch bei Anträgen aus anderen Bewohnerparkbereichen.
Für Handwerker bestehen bereits Möglichkeiten, Ausnahmegenehmigungen mittels ,Handwerkerheften‘ in Anspruch zu nehmen.
Parkmöglichkeiten für Anlieger ohne Berechtigung für einen Bewohnerparkausweis
Für Pflegedienste, freiberuflich Tätige sowie Anlieger, die keinen Bewohnerparkausweis erhalten, wird im Bereich östlich der Waldstraße in ausgewählten Straßenabschnitten eine Parkregelung analog des Bereiches westlich der Waldstraße ausgewiesen (Bewohnerparken 17 bis 8 Uhr Montag bis Freitag und Samstag und Sonntag ohne Zeitbeschränkung).
Diese Verkehrsteilnehmer, wie u. a. auch Anlieger mit Nebenwohnsitz, haben des Weiteren die Möglichkeit, auf dem südlichen Stadionvorplatz mit Ausnahme der Sperrzeiten bei Heimspielen von RB und Großveranstaltungen ohne Einschränkungen zu parken.“
Da die Regelung seit dem 1. Januar in Kraft ist, dürften sich so langsam auch die Erfahrungen sammeln, ob das Ganze tatsächlich so funktioniert, wie von der Verwaltung gedacht, oder ob es noch weitere Nachbesserungen braucht.
Warum das Gefühl, dass es keine Bürgerbeteiligung zum Bewohnerparken im Waldstraßenviertel gab, vielleicht nicht ganz falsch ist
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