Immer öfter tauchen Stellungnahmen aus der Verwaltung zu Stadtratsanträgen im Ratsinformationssystem auf, über die das jeweilige Dezernat auch hätte schreiben können: „Wir bitten um Schonung! Das geht uns zu schnell!“ So auch jetzt zu einem Antrag der Grünen, die sich sehr gut vorstellen können, dass die komplette Katharinenstraße noch in diesem Jahr zur Fußgängerzone wird. Aber sind wir denn nicht noch im Jahr 2008? Irgendwie ja.

Losgetreten hat die fast automatische Ereigniskette im Mai vergangenen Jahres die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag zur Aufwertung des Brühls. Der ist zwischen Katharinenstraße und Richard-Wagner-Platz schon so etwas ähnliches wie eine Fußgängerzone, müsste und könnte freilich durch einen Umbau des Straßenraums noch deutlich aufgewertet werden.

Die CDU-Fraktion schrieb damals: „Für eine lebendige Innenstadt ist zu prüfen, wie die Qualität des öffentlichen Raumes des Brühls, insbesondere zwischen Katharinenstraße und Hainstraße, zu verbessern ist. Dabei sind vor allem die Einordnung von Sitzgelegenheiten, Brunnen sowie Baumgruppen für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Mikroklimas in Betracht zu ziehen.“

Da war das Wort Katharinenstraße schon gefallen. Und ganz abgeneigt zeigte sich die Verwaltung auch nicht, irgendwann einmal zur Umgestaltung des Brühl zu schreiten. Was dann die Grünen dazu brachte, im Oktober einen Änderungsantrag einzureichen, denn mit diesem Verschieben von eigentlich fälligen Veränderungen in die Zukunft finden sich immer mehr Ratsfraktionen nicht mehr ab. Aus klaren Anträgen werden im Verwaltungsprozedere dann Prüfaufträge, deren Ergebnisse irgendwann in ein, zwei Jahren vorgelegt werden sollen. Oft kommen die dann auch nicht und die Stadträte müssen wieder nachfragen, wo die Ergebnisse bleiben.

Also konkretisierten die Grünen einige Punkte zum Antrag der CDU-Fraktion und schrieben als 4. Punkt jetzt auch deutlich hinein: „Im Modellversuch ist die Katharinenstraße als Fußgängerzone auszuweisen. Die Voraussetzungen hierfür sind bis zur Eröffnung des diesjährigen Weihnachtsmarktes zu treffen. Eine Auswertung des Modellversuches wird dem Stadtrat ebenfalls bis 2. Quartal 2020 vorgelegt.“ Was der Stadtrat dann auch so beschloss. Unverhoffterweise.

Das war dem Verkehrs- und Tiefbauamt dann doch zu schnell. Das Baudezernat hat jetzt extra eine Informationsvorlage geschrieben, die erklärt, warum man in Leipzig so schnell keine Straße, die schon lange keine Durchgangsstraße mehr ist, zur Fußgängerzone machen kann.

„Dieser Beschluss konnte seitens der Verwaltung nicht umgesetzt werden, was im Folgenden erläutert wird“, teilt das Baudezernat mit. Denn man bastelt ja noch an anderen hübschen Vorlagen zur Innenstadt. Zum Beispiel an der Vorlage „Überarbeitung Andienungskonzept Innenstadt“, welche derzeit von der Verwaltung erarbeitet wird. Darin werde unter anderem auch geprüft, ob die Katharinenstraße zukünftig als Fußgängerzone ausgewiesen werden kann.

Und wie kompliziert sich das aus Sicht der Amtsstube darstellt, klingt dann so:

„Die Kennzeichnung von Fußgängerbereichen nach § 45 Abs. 1b Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erfolgt im Einvernehmen mit der Gemeinde. Die Ausführung der StVO nach § 24 Sächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz ist eine Pflichtaufgabe nach Weisung und obliegt den Straßenverkehrsbehörden im übertragenen Wirkungskreis und unterliegt der Fachaufsicht der oberen Straßenverkehrsbehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr).

Für die Erledigung dieser Weisungsaufgaben ist nach § 53 Abs. 2 SächsGemO allein der Bürgermeister zuständig. Daher ist dem Stadtrat jenseits eines Prüfauftrages keine Beschlussfassung zu straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zugänglich.

Voraussetzung für die Ausweisung eines Fußgängerbereiches ist zudem eine straßenrechtliche Widmung nach § 8 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG), welche drei Monate vor Einziehung der Straße zugunsten des Fußgängerverkehrs mit der Gelegenheit für Einwendungen öffentlich bekanntzumachen ist.

Im Fall der Ausweisung einer Fußgängerzone in der Katharinenstraße sind insbesondere die Anforderungen des Andienungs- und Lieferverkehrs zu berücksichtigen, welche im engen Zusammenhang mit dem 2008 vom Stadtrat beschlossenen Ratsbeschluss Nr. RBIV-1452/08 ,Fortschreibung der Konzeption autoarme Innenstadt‘ stehen. Entsprechend dieser Konzeption wird durch die beiden Hauptfußgängerachsen in Nord-Süd- sowie West-Ost-Relation und die damit verbundene Führung des Kfz-Verkehrs über ein Schleifensystem in vier eigenen Quadranten, die Durchfahrt des Kfz-Verkehrs im Stadtzentrum unterbunden.

Die Katharinenstraße ist derzeit Teil des Schleifensystems in einem der Quadranten, ihre Umwidmung würde daher ggf. eine weitergehende Änderung der Verkehrsführung notwendig machen.“

Eine Begründung gibt es zu dieser Aussage nicht. Auch Petersstraße und Grimmaische Straße werden über dieses Schleifesystem bedient. Eine Umwidmung der Katharinenstraße zur Fußgängerzone bedeutet ja nicht, dass der Lieferverkehr hier nicht mehr rein darf.

Das Ergebnis? Genau das, wovon immer mehr Stadträtinnen und Stadträte mittlerweile die Nase voll haben: Ein neuer Prüfauftrag.

Was dann in der Informationsvorlage so klingt: „Aus den vorangegangenen Gründen ist abschließend festzustellen, dass über die Einführung einer Fußgängerzone in der Katharinenstraße erst nach umfassender Prüfung, inklusive Abwägung verschiedener Interessen innerhalb eines Beteiligungsprozesses entschieden werden kann. Des Weiteren bedarf die Einführung einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde.“

Gleichzeitig gesteht die Vorlage auch zu, dass der letzte Beschluss zur autoarmen Innenstadt von 2008 schon ziemlich alt ist. Seitdem hat sich so einiges verändert. Unter anderem ging der City-Tunnel in Betrieb, die Kneipenszene an Brühl und Katharinenstraße ist gewachsen,die Höfe am Brühl gingen in Betrieb. Längst dominiert auf der Katharinenstraße genauso wie in der Hainstraße der Fußgängerverkehr. Die Straße lädt regelrecht zum Flanieren ein.

Es wäre ein logischer Schritt, jetzt die nächsten Straßen in das Fußgängerzonensystem um den Markt einzubeziehen. Und dass das zumindest einzelne Sachbearbeiter im Planungsdezernat auch so sehen, zeigt ja das Zugeständnis am Ende der Vorlage: „Da die Verwaltung gegenwärtig eine Vorlage ,Überarbeitung Andienungskonzept Innenstadt‘ erarbeitet, wird sie in diesem Zusammenhang auch prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Katharinenstraße als Fußgängerbereich ausgewiesen werden kann.“

Und das will man dann noch im Jahr 2020 schaffen, heißt es in der Vorlage: „Ziel der Verwaltung ist es, die Vorlage ,Überarbeitung Andienungskonzept Innenstadt‘ im Jahr 2020 zu erarbeiten und mit den Betroffen abzustimmen.“

Wobei das mit der Prüfung eine kleine Ausrede ist. Denn gleichzeitig stellt das Dezernat Stadtentwicklung und Bau fest: „Die Katharinenstraße hat als Verbindungsstraße zwischen Markt und Höfen am Brühl in den letzten Jahren vor allem für den Fußverkehr erheblich an Bedeutung gewonnen. Auch die zunehmende Freisitznutzung trägt dazu bei. Gleichzeitig dient die Katharinenstraße der Erschließung des Marktes, des Museumswinkels und diverser Gewerbe für die Andienung und Feuerwehr. Somit kommt es zu Zielkonflikten zwischen den verschiedenen Nutzungen.“

Da kann man gespannt sein, wie die Sachbearbeiter all die Knoten in ihren Köpfen lösen und dem Stadtrat einen Vorschlag unterbreiten, der das Sinnvolle mit dem Nützlichen verbindet und binnen weniger als einem Jahr umgesetzt werden kann. Vielleicht sogar schon zum Weihnachtsmarkt 2020.

Grünen-Antrag: Die Katharinenstraße kann schon zum Weihnachtsmarkt 2019 zur Fußgängerzone werden

Grünen-Antrag: Die Katharinenstraße kann schon zum Weihnachtsmarkt 2019 zur Fußgängerzone werden

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