Im November noch einmal kurzerhand gestoppt, wird das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel nun offiziell am 1. Januar in Kraft treten. Vor allem der deutliche Protest der Gewerbetreibenden hatte OBM Burkhard Jung noch einmal bewogen, das Projekt zu stoppen. Am 3. Dezember meldete dann die Verwaltung: „Zum Start des zunächst ausgesetzten Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel ab dem 1. Januar 2020 wird es auch Parkausweise für Unternehmen geben.“ Aber das wird nicht reichen.

Denn weiterhin außen vor sind die Bewohner des Viertels mit Nebenwohnsitz.

Einer davon hat uns einen entsprechend deutlichen Leserbrief geschickt:

Auch Bewohner mit Nebenwohnsitz sind vom Bewohnerparken ausgeschlossen!

Mein Name ist Rainer F. und ich bewohne seit 2006 eine Wohnung im Waldstraßenviertel mit Nebenwohnsitz. Ich melde mich hiermit im Interesse der vermutlich meisten Bewohner mit Nebenwohnsitz.

Im August 2018 hat der Stadtrat zu Leipzig beschlossen, das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel einzurichten – die Presse hat inzwischen mehrfach darüber berichtet, hauptsächlich im Hinblick auf die Belange der Gewerbetreibenden und Freiberufler.

Anwohnern mit Nebenwohnsitz war selbst zum Zeitpunkt der Ankündigung der Einführung des Bewohnerparkens ab 30.10.2019 nicht bewusst, dass Parkausweise nur von Personen beantragt werden können, die mit Hauptwohnsitz im Gebiet wohnen. Kommuniziert wurde diese Regelung im Vorfeld NICHT und begründet wird dies von der Stadtverwaltung mit einem „über das übliche Maß hinausgehenden Parkraummangel“ – diese Handhabung der Stadt ist tatsächlich eine Ermessensfrage.

Die Einschränkung trifft also auch Bewohner, die aus beruflichen Gründen im Viertel eine Wohnung unterhalten, so auch mich, der seit 13 Jahren hier wohnt. Der Hauptwohnsitz ist vom Gesetzgeber als der Lebensmittelpunkt definiert, also dort, wo die Familie wohnt, und nicht der Ort der Berufsausübung. Es ist also nicht möglich, den Hauptwohnsitz einfach zu verlegen, so wie die Stadt dies verlangt.

Die Betroffenen stehen nun vor dem gravierenden Problem, das eigene Fahrzeug nicht mehr in der näheren Umgebung der Wohnung parken zu können, wenn sie keinen eigenen privaten Stellplatz finden oder finanzieren können. Der nächste mögliche Parkplatz ist dann fußläufig mindestens 20 Minuten entfernt, denn auch in den umliegenden Bereichen gibt es bereits bestehende Einschränkungen bzw. erheblichen Parkraummangel.

Vor allem dann, wenn Betroffene auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind, weil die Anreise mit der Bahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln praktisch unmöglich ist. Ist eine solche Ungleichbehandlung der Anwohner tatsächlich gerechtfertigt? Ist der Parkraummangel tatsächlich so groß, dass Bewohner ausgeschlossen werden dürfen? Warum unterscheidet die Stadt zwischen Bewohnern erster und zweiter Klasse?

Eine kurze Recherche in den öffentlich zugänglichen Quellen der Stadt Leipzig zeigt: Im Jahre 2018 gab es nur 172 Bewohner mit Nebenwohnsitz im Ortsteil, das sind weniger als 2 % der wohnberechtigten Einwohner! Gerechtfertigt scheint die Regelung also nicht zu sein. Hinzu kommt, dass viele Betroffene an den meisten Wochenenden gar keinen Parkplatz im Viertel beanspruchen.

Es erscheint höchst fragwürdig, dass diese wenigen Nutzer gezwungen werden sollen, auf ein Fahrzeug zu verzichten, während die Nachbarn mit Hauptwohnsitz mehrere Fahrzeuge mit einem Parkausweis ausstatten können. Umgekehrt stellt sich die Frage: Welcher Gewinn an Parkraum ergibt sich durch den Ausschluss, sollte die Wohnung zukünftig durch jemanden mit Hauptwohnsitz genutzt werden?

In anderen Gebieten der Stadt Leipzig gibt es bereits Bewohnerparkzonen in denen Bewohner mit Nebenwohnsitz einen Parkausweis erhalten. Warum nicht im Waldstraßenviertel? Wurden die in der Informationsveranstaltung 2016 präsentierten Erhebungen zur Zahl der gebietsfremden Fahrzeuge überhaupt korrekt durchgeführt?

Das eigentliche Problem für das Viertel ist jedoch der Verkehr aus Anlass von Veranstaltungen im Stadion und in der Arena Leipzig. Dieser Fokus scheint in der Diskussion inzwischen verloren gegangen zu sein. Dann gibt es tatsächlich einen erheblichen Parkdruck durch Besucher, Kreuzungen werden rücksichtslos zugeparkt und Bewohner finden keinen Stellplatz mehr. Außerdem benutzen viele Innenstadtbesucher die kostenlosen Parkmöglichkeiten und vermeiden so die Parkhäuser der Innenstadt. Das ist eine nicht tragbare Situation für alle Bewohner, auch für diejenigen mit Nebenwohnsitz.

Vermutlich ist die Regelung zum Bewohnerparken rechtlich anfechtbar. Ein Rechtsstreit würde weder der Stadt noch den Betroffenen helfen. Sollte der jetzt vorliegende Stadtratsbeschluss jedoch wie geplant unter Ausschluss der Bewohner mit Nebenwohnsitz umgesetzt werden, dann werden auch wir die möglichen rechtlichen Schritte prüfen.

Muss es zu einer Diskussion über Bewohner erster und zweiter Klasse kommen? Ich denke nicht! Aufgrund des Parkraummangels in Zeiten der Veranstaltungen und der kostenlos parkenden Innenstadtbesucher ist eine Regelung dringend notwendig. Dies kann jedoch nur im Einvernehmen mit allen im Gebiet Wohnenden und Tätigen gelingen, also allen Bewohnern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern.

Ich appelliere an den Stadtrat der Stadt Leipzig, eine für alle Betroffenen auskömmliche, tragbare und rechtssichere Lösung zu finden.

Im Sinne der Demokratie und Gleichbehandlung von Bewohnern mit Haupt- und Nebenwohnsitz,

Rainer F.

Warum das Gefühl, dass es keine Bürgerbeteiligung zum Bewohnerparken im Waldstraßenviertel gab, vielleicht nicht ganz falsch ist

Warum das Gefühl, dass es keine Bürgerbeteiligung zum Bewohnerparken im Waldstraßenviertel gab, vielleicht nicht ganz falsch ist

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Es gibt 8 Kommentare

@Saschok: Ihren Kommentaren aber auch nicht. Sie wollen lediglich jammern, ohne an Lösungen interessiert zu sein. Die Zeit wird an Ihnen vorbeigehen, ob Sie sich ändern oder nicht.

Ihren Kommentaren braucht man wirklich nichts mehr hinzuzufügen, sie sprechen für sich. Ich wünsche Ihnen ein glückliche grüne Zukunft. Jeder kann sich jetzt selbst ein Bild machen, wohin sich die Stadt in den nächsten Jahren bewegen wird.

Übrigens würde ich die Firma mit dem Lastenrad als erstes anrufen, ist auch nicht so weit nach Gohlis.

Komisch, oben schrieben Sie: “ausschließlich privat genutzt”.
Wenn die Firma nicht genug Geld fürs Auto abwirft: Vielleicht wäre ja ein Lastenrad eine Alternative, gibt’s gerade mit 50% Förderung.

Danke für die ehrliche Anteilnahme Darjeeling. Im konkreten Fall geht es um einen alleinerziehenden Familienvater, der einen Ein-Mann- Handwerksbetrieb führt und das einzige Firmenauto auch privat nutzt und jetzt aus dem Viertel ausziehen muss. Falls mal Ihnen das Scheisshaus verstopft ist, reparieren Sie es doch demnächst selber.

Hm: “ein Nutzfahrzeug ausschließlich privat nutzen, wie zum Beispiel einen zweisitzigen Caddy (Kleintransporter)”. Man könnte es auch anders formulieren: Einen privat genutztes Auto, um Steuern zu sparen, als LKW deklarieren… Finde ich richtig, daß es Bewohnerparkausweise nur für PKW gibt. Wer möchte, kann sich ja auch einen LKW leisten, ist eben etwas teurer, auch beim parken.

Noch deutlich krasser ist, dass die Stadt sich anmaßt, dass Bewohner mit Hauptwohnsitz, die ein Nutzfahrzeug ausschließlich privat nutzen, wie zum Beispiel einen zweisitzigen Caddy (Kleintransporter) nicht als Bewohner gelten sollen und damit keinen Bewohnerparkausweis bekommen sollen und können. Und der immer wieder aus dem Rathaus zu hörende Satz, man hat ja über Jahre Beteiligungen durchgeführt auch des Gewerbes, ist bigott und heuchlerisch, da die Stadt schon von Anfang an wusste, dass die gesetzliche Grundlage zum Bewohnerparken Gewerbetreibende und Freiberufler grundsätzlich ausschließt. Trotz der erfolgten nicht unerheblichen Investitionen sollte die Stadt begreifen, dass ein Gebiet, was in keinster Weise entwohnt wird, aufgrund des hohen Gewerbeanteils sich prinzipiell nicht zum Bewohnerparken eignet. Aufgegebene Gewerberäume werden in Wohnungen umgenutzt, die Bewohnerparkvignette steigt in 2021 auf 200 Euro und trotz des Bewohnerparkens finden viele dann keinen Parkplatz mehr Rathaus rudere zurück !.

Die gesamte Aufregung dreht sich im Prinzip um ein Wort. Das lautet “kostenlos”. Es geht Nitnichten darum, ob man im Waldstraßenviertel auch zukünftig ein Auto parken kann oder nicht, sondern ob man dafür bezahlen muss.
Und zu den 20 min Fußweg: Da muss man schon in der Goyastraße wohnen und das Parkhaus in der Thomasiusstraße wählen, um auf 20 Min Fußweg zu kommen.

Östlich der Waldstraße wird es Samstag und Sonntag keine Begrenzung der Höchstparkdauer geben. Ansonsten gibt es eine Begrenzung der Höchstparkdauer Mo – Fr in der Zeit von 8 – 23 Uhr mit 2 Stunden. D.h. wer um 21 Uhr einen Parkschein löst, kann bis zum nächsten Morgen dort parken.

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