2017 sollte alles ganz schnell gehen: Elf neue Kindertagesstätten wollte die Stadt aus dem Boden stampfen, um das Problem mit den fehlenden Kita-Plätzen endlich in den Griff zu bekommen. Und weil man da in Dölitz an der Eigenheimstraße noch eine freie Grünfläche hatte, sollte auch dort eine Kindertagesstätte für 165 Kinder gebaut werden. Die Anwohner gingen an die Decke, denn die Grünfläche gehört zur historischen Siedlung. Was man in Dresden auch so sieht. Nur Leipzigs Verwaltung spielt auf Zeit.

Detlef Bartholomäus hatte extra noch einmal eine Einwohneranfrage dazu gestellt. Denn die Anwohner der Grünfläche leben seit zwei Jahren in Ungewissheit. Einerseits war sich die Stadt lange sicher, dass hier doch gebaut werden könnte. Eine Bauvoranfrage war schon gestellt worden.

Aber Bartholomäus hatte noch etwas anderes läuten hören: „Der Stadt Leipzig liegt eine Anfrage des Dresdner Landesamtes für Denkmalpflege (,Herstellen des Benehmens‘) vor, in der die Zustimmung zur geplanten Unter-Schutz-Stellung als Kulturdenkmal für die Fläche zwischen Liberta-, Johanna- und Eigenheimstraße (Grünfläche – Flurstück 87) erbeten wird. Eine Bebauung war in der Ratsversammlung vom 16.05.2018 auf Initiative der ,Bürgerinitiative Johannishöhe‘ abgelehnt worden. Die Stadt hat dem Denkmalamt diese Zustimmung unter Verweis auf eine bestehende Bauvoranfrage/einen Bauvorbescheid verneint. Daher konnte die Aufnahme in die Liste der Denkmalgüter bislang nicht erfolgen.“

Was also ist jetzt Fakt? Wird die Wiese unter Denkmalschutz gestellt oder wird weiter versucht, hier einen Baubescheid hinzubekommen? Die Antwort dürfte ihn nicht wirklich glücklich machen, obwohl das Landesamt für Denkmalpflege die 1930 angelegte Grünfläche tatsächlich unter Schutz stellen möchte. Doch irgendwie sieht die Stadt Leipzig keinen Druck, „das Benehmen mit dem LfD“ herzustellen, also einfach ihre Zustimmung zur Unterschutzstellung zu geben. „Bisher blieb das diesbezügliche Schreiben der Stadt Leipzig an das LfD unbeantwortet. Es handelt sich insofern um ein schwebendes Verfahren.“

Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau hat geantwortet:

Was liegt konkret für die Fläche vor: Eine Bauvoranfrage oder ein Bauvorbescheid, für welches Bauvorhaben und mit welcher Gültigkeitsfrist?

Für die Errichtung einer Kindertagesstätte mit 165 Plätzen wurde mit Datum vom 18.08.2017 ein Antrag auf Bauvorbescheid gestellt. Die Bauvoranfrage wurde bisher nicht beschieden.

Warum hat die Stadtverwaltung nach der Beschlussfassung vom 16.05.2018 nicht den unnötig erteilten Bauvorbescheid in Eigeninitiative storniert?

Bisher wurde kein Bauvorbescheid erteilt. Eine Rücknahme des Antrags auf Bauvorbescheid ist nur dem Antragsteller möglich. Der Antragsteller hat den Antrag jedoch bisher nicht zurückgenommen. Insofern ruht das Verfahren.

Welche Verwaltungsschritte sind zu gehen, um eine Unter-Schutz-Stellung der rubrizierten Fläche zu gewährleisten (z. B. durch Widerruf, Rücknahme oder Aufhebung des Bauvorbescheids) und wer darf dazu die Anträge stellen?

Die Unterschutzstellung der Grünfläche als Kulturdenkmal ist hoheitliche Aufgabe des Sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (LfD). Das LfD hat der Stadt Leipzig mit Schreiben vom 26.11.2018 mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die im Jahr 1930 als Spielplatz angelegte Grünfläche in der Eigenheimstraße in das Denkmalverzeichnis aufzunehmen.

Im gleichen Schreiben wurde seitens des LfD hierfür um Herstellung des Benehmens nach § 10 (2) SächsDSchG gebeten. Da bereits ein Jahr vorher, am 25.09.2017, eine positive denkmalrechtliche Stellungnahme zu der Bauvoranfrage erteilt worden war, stellte die Stadt Leipzig das Benehmen mit dem LfD nicht her. Bisher blieb das diesbezügliche Schreiben der Stadt Leipzig an das LfD unbeantwortet. Es handelt sich insofern um ein schwebendes Verfahren.

In den nächsten Jahren ist ein neuer Spielplatz in Dölitz gar nicht finanzierbar

In den nächsten Jahren ist ein neuer Spielplatz in Dölitz gar nicht finanzierbar

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