Am 22. August versuchte die LVZ irgendwie in einem Artikel einzuordnen, was denn da am Floßgraben nun rechtens ist: Hat die Landesdirektion Recht, die die Wasserpflanzenmahd untersagt? Hat der Umweltbürgermeister recht, der bei sich keinen Fehler sieht und auch keine Störung für den Eisvogel durch die erweiterten Durchfahrtzeiten?

Er hat gleich mal angekündigt, es 2016 genauso machen zu wollen. „Wir können nachweisen, dass sich die Eisvogel-Population wunderbar entwickelt”, meinte er der LVZ gegenüber, ein Gutachter überprüfe das aller drei Tage. Auf einmal wirkt die Rüge, die er für die Wasserpflanzenmahd von der Landesdirektion bekommen hat, völlig überzogen. Alles ist wieder gut.

Für Wolfgang Stoiber, Vorsitzender des NuKLA e.V., eine nicht zu akzeptierende Schönfärberei. Er hat sich wieder hingesetzt und dem Umweltbürgermeister einen Offenen Brief geschrieben, in dem er den zufriedenen Bürgermeister über ein paar gesetzliche Rahmenbedingungen aufklärt.

Der Offene Brief:

Sehr geehrter Herr Umweltbürgerbürgermeister Rosenthal!

Bezogen auf die von der LVZ am 22.08. zitierten Aussagen zum Thema Floßgraben, gestatten wir, NuKLA, uns einige ergänzende Bemerkungen grundsätzlicher Art.

Im Floßgraben geht es erst einmal nicht nur um naturschutzrechtliche Fragen. Auch das Wasserrecht hat eine naturschutzrechtliche Komponente und ist ebenso ein das Gewässer schützendes Recht vergleichbar dem Immissionsschutzrecht: Das WHG und damit das SächsWG sind sogenannte “Verbotsgesetze mit Erlaubnisvorbehalt”. In diesem Falle bedeutet das, es ist alles verboten, was über den Gemeingebrauch hinaus nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Die Aussage, dass sich “die Zeitfenster bewährt haben” sollen, hat etwas von Satire: Gute Bruterfolge hängen wohl weniger von der Organisation der Störung ab, als von grundsätzlichen Variablen wie z.B. einem milden Winter und damit zeitigen Beginn der Brutsaison. Und was ist erprobt worden? Sollte man das überhaupt tun? Systemtheoretisch – und das betrifft auch Ökosysteme in der Natur – ist es nämlich so, dass es keine schleichenden, messbaren Veränderungen gibt, auf die man direkt reagieren kann, um einen Zustand zu erhalten. Veränderungen im System finden abrupt statt: Wenn die Kritische Masse erreicht ist, kippt das System in einen neuen (hier schlechteren) Zustand. Und dann ist es zu spät, um schützend reagieren zu können.

Tatsächlich ist es so, dass der Eisvogel durch JEDES Boot gestört wird, daran kann man nicht vorbeireden. Er flieht und kann also in diesen Momenten nicht jagen. Wir haben etwa 30 Meter minimale Fluchtdistanz festgestellt, und sind Boote in etwa einem mittleren Abstand von 50 Meter unterwegs, kann er dauerhaft nicht jagen. Im Text wird suggeriert, die (z.T. mit recht rücksichtslosen Nutzern) besetzten Boote seien absolut kein Problem und die “Eisvogel-Population (habe sich) wunderbar entwickelt”. Abgesehen davon, dass es sich hier per definition nicht um eine Population sondern um einen Bestand handelt, kann man darüber erst etwas sagen, wenn man konkrete Zahlen ausgeflogener Jungvögel vorliegen hat. Es ist schlicht falsch, die Brutversuche der vier Paare jetzt schon als Bruterfolge “verkaufen” zu wollen.

Ihre Freude darüber, dass vier Brutpaare sich am Floßgraben angesiedelt haben, ist berechtigt und zeugt davon, dass dieser eben ein ideales Gewässer für diese geschützte Art ist, und bestätigt zugleich die zwingende Notwendigkeit, die besonderen Schutzanforderungen für den Floßgraben umzusetzen. Die Bootsfahrer gehören nicht dazu, denn wenn der Eisvogel sein Revier im zeitigen Frühjahr auswählt, hat er noch keine Ahnung, was im Verlaufe des Sommers auf ihn zukommt.

Sollte es also den vier Brutpaaren gelungen sein, dreimal, in seltenen Fällen auch viermal mit fünf bis sieben flugfähig gewordenen Jungvögeln zu brüten, dann ist das ein Grund zur Freude. Die Beunruhigung der Tiere ist dennoch immer ein bleibendes Problem. Effektive Kontrollen (d.h. mit Wirkung) auch bezogen auf die Hundehalter, die nach wie vor uneingeschränkt die Uferbereiche begehen, sind weiterhin zwingend erforderlich. Eine Steigerung der Belastung mit Bootsverkehr ist abträglich.

Sehr geehrter Herr Rosenthal, es geht nicht darum, ob die Zeitfenster funktionieren oder nicht. Es geht letztlich nicht einmal darum, ob und wie viele Eisvögel sich nicht stören lassen oder nicht, auch wenn ihr Vorkommen an der Spitze der Nahrungskette ein guter Marker für den ökologischen Zustand des Gewässers ist.

Es geht darum, dass der Floßgraben ein sehr kleines, hoch sensibles Ökosystem ist, kostbar zusätzlich aufgrund seiner einmaligen urbanen Lage, und als solches zu erhalten und zu schützen ist. Das kollidiert massiv mit der behördlichen Vorstellung seiner „wassertouristischen Schlüsselkurs“-Funktion. Es geht nicht nur darum, ob die jetzigen Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt, mit der derzeitigen Nutzungsfrequenz die richtigen waren – das ist durchaus möglich. Es geht darum, dass für die angedachte Nutzung – nämlich die, für die zwei große, kostspielige Schleusen in Richtung Cospudener See errichtet wurden, also für eine hochfrequente Nutzung mit motorgetriebenen Booten (lt. Ihrem Wassertouristischem Nutzungskonzept 300 Bootsbewegungen pro Kalendertag!) – der Floßgraben nicht geeignet ist. Und deshalb werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, das zu verhindern, gern in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden auch der Stadt Leipzig.

Eine Kopie dieses Schreibens geht an die Verwaltung, den Stadtrat, die Verbände und an die Medien.

Mit Dank und freundlichen Grüßen!

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar