Nach Abschluss der verkehrsorganisatorischen Veränderungen im Stadtteil Schleußig hatte das Ordnungsamt am 18. Dezember 2013 mit dem im Vorfeld angekündigten Verteilen sogenannter "Höflichkeitszettel" an Falschparker auf Gehwegen und in Kreuzungsbereichen begonnen. Allein dadurch haben sich die Verkehrsverstöße verringert.

Beginnend ab dem 15. Januar werden nun die umgestalteten Bereiche schwerpunktmäßig in die Kontrolltätigkeit der Politessen einbezogen, um die Schulwege sicherer zu machen und schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Ordnungswidriges Parkverhalten wird mit der Einleitung formeller Verfahren geahndet. Nach aktuellem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten liegen die anzuwendenden Regelsätze für das verbotswidrige Parken auf Gehwegen bei 20 Euro (mit Behinderung 30 Euro), im 5-Meter-Kreuzungsbereich bei 10 Euro (mit Behinderung 15 Euro) und auf Sperrflächen bei 25 Euro.

Ziel der Maßnahmen durch die Stadt Leipzig ist der weitere Abbau von Konflikten zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern in Schleußig. Ursache des Parkplatzproblems ist, dass im gefragten Viertel der Bewohnerzuwachs und der damit verbundene Zuwachs an Autos nur wenigen vorhandenen Flächen gegenübersteht. In vielen Gesprächen und Foren wurde die verstärkte Kontrolle der Einhaltung des Parkverbots ab dem neuen Jahr gedanklich vorbereitet.

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