Zwölf statt sechs Monate: Ukrainische Flüchtlinge dürfen mit ihren Führerscheinen ein weiteres halbes Jahr fahren
Inhaber gültiger ukrainischer Führerscheine mit Wohnsitz in Sachsen dürfen ihre Farberlaubnis zwölf statt wie bisher sechs Monate nutzen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das sächsische Verkehrsministerium jetzt beschlossen. Sie wird voraussichtlich am 22. Juli in Kraft treten. Die Fahrberechtigung ist für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig und endet spätestens am 23. Februar 2023. Verkehrsminister Martin […]
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