Am 20. Dezember werden 205 Millionen Euro Direktzahlungen für das Jahr 2024 an gut 7.000 sächsische Landwirtschaftsbetriebe ausgezahlt. Sie bewirtschaften zusammen eine Fläche von knapp 890.000 ha. Die Auszahlungssumme entspricht der für das Jahr 2023.

Derzeit zahlt Sachsen bereits die jährliche Ausgleichszulage aus. In diesem Jahr erhalten knapp 2.900 landwirtschaftliche Betriebe mit insgesamt etwa 300.000 Hektar Fläche rund 16 Millionen Euro. Mit der Zulage wird die Bewirtschaftung in sogenannten benachteiligten Gebieten gefördert. Die Bewirtschaftung in diesen Gebieten erbringt wegen naturbedingter Standortnachteile, zum Beispiel wegen sandiger oder steiniger Böden, geringere Erträge.

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Die Landwirtschaft befindet sich in einem längerfristigen und tiefgreifenden Umbau. Die Landwirtinnen und Landwirte wollen und müssen mehr als heute zum Umwelt- und Klimaschutz, zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Tierschutz beitragen. Gleichzeitig ist die Landwirtschaft einem harten Wettbewerb ausgesetzt. Die Prämien unterstützen die Landwirtinnen und Landwirte und gleichen Erschwernisse wegen regionaler natürliche Nachteile aus.

Damit die Landwirtschaft gestärkt aus dem Umbau hervorgeht, müssen wir künftig bei der Agrarförderung grundlegend umsteuern. Wir brauchen ein Modell, bei dem gilt: öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen. Betriebe sollen neben ihren Produkten auch mit Umweltleistungen verlässlich Geld verdienen können – mit Maßnahmen, die sie freiwillig anwenden, die zum Betrieb passen und die einfacher zu handhaben sind als die heutigen komplizierten Förderregeln.“

Die Direktzahlungen beinhalten verschiedene Formen der Einkommensstützung (Einkommensgrundstützung, Umverteilungsprämie, zusätzliche Prämien für Junglandwirte, Zahlungen für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen sowie Zahlungen für freiwillige einjährige Agrarumweltmaßnahmen (sogenannte Öko-Regelungen)).

Ziel der Ausgleichszulage ist es, in benachteiligten Gebieten zur Erhaltung der Kulturlandschaft beizutragen und eine nachhaltige Bewirtschaftung zu fördern. Größere benachteiligte Gebiete sind das Erzgebirge, das Erzgebirgsvorland, der Nordosten Sachsens und das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet. Die dortigen Landwirtschaftsbetriebe sind mehrfach gefordert. Neben naturbedingten Nachteilen sind durch die Klimakrise zunehmend weitere Anpassungen erforderlich.

Die Ausgleichszulage wird zu 75 Prozent aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zu 25 Prozent aus Mitteln der (bundesdeutschen) Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz finanziert.

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