Die Kfz-Zulassungsbehörde weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Fahrzeuge vor dem Verkauf unbedingt abgemeldet, also außer Betrieb gesetzt, werden müssen. Dies kann mithilfe der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ erfolgen, dafür ist keine persönliche Vorsprache notwendig. Aufwendige Zugangsvoraussetzungen und Authentifizierungen sind dazu nicht erforderlich. Alle Informationen dazu sind im Internet auf www.leipzig.de/zulassung zu finden.
Nach dem Verkauf eines Fahrzeugs bleibt die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter weiterhin in der Haftung, solange das Fahrzeug auf deren Namen zugelassen ist. Auch die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer laufen bis zur Außer-Betrieb-Setzung oder Umschreibung auf eine andere Person weiterhin auf die ehemalige Halterin oder den ehemaligen Halter. Daher sollte insbesondere bei einem privaten Verkauf darauf geachtet werden, das Fahrzeug vor dem Verkauf eigenständig abzumelden, um rechtlichen und finanziellen Problemen vorzubeugen.
Keine Kommentare bisher