Im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) hat das Bundesministerium für Gesundheit mit dem Förderprogramm „Digitales Gesundheitsamt 2025“ den Ländern insgesamt 800 Millionen Euro für die Digitalisierung des ÖGD im Zeitraum von 2021 bis 2026 zur Verfügung gestellt. Auf den Freistaat Sachsen entfallen davon insgesamt rund 20 Millionen Euro.
Mit diesen Mitteln setzt das Sozialministerium in enger Abstimmung mit den sächsischen Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte die umfassende Digitalisierung des ÖGD um. Konkret bedeutet dies, dass sowohl ein zukunftsfähiges Fachverfahren – also eine moderne Fachsoftware für die Gesundheitsämter mit allen notwendigen Tools und Schnittstellen – etabliert wird, aber auch einzelne Digitalisierungsmaßnahmen in den Gesundheitsämtern ermöglicht werden.
Damit wird u.a. sichergestellt, dass Daten einheitlich und sicher erfasst und somit behördenübergreifend zugänglich gemacht werden. Gerade in der Coronavirus-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig eine einheitliche Datengrundlage ist.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Mit dem modernen Fachverfahren und weiteren Maßnahmen stärken wir die digitale Zukunftsfähigkeit des Freistaates und schaffen die Grundlagen für eine Vernetzung des ÖGD, in der alle beteiligten Akteure gleichermaßen von den Chancen der Digitalisierung profitieren können und ebenso perspektivisch eine Anbindung des sächsischen Fachverfahrens an die IT-Plattform des Bundes ermöglicht werden kann.“
Unterstützt wird die Entwicklung und Etablierung des Fachverfahrens nach erfolgter Ausschreibung durch die T-Systems International GmbH mit den Unterauftragnehmern Deutsche Telekom MMS GmbH Dresden und easy-soft GmbH Dresden.
Die Geschäftsführungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Sächsischen Landkreistages sind sich einig: „Mit der erfolgreichen Ausschreibung einer neuen Fachsoftware für die Gesundheitsämter ist ein wichtiger Meilenstein für eine zukünftige Vernetzung des ÖGD erreicht. Das wird auch dem Management von Krisenfällen nützen. Es hat sich gezeigt, dass Freistaat und Kommunen bei enger Abstimmung auch unter erheblichem Zeitdruck wichtige Digitalisierungsprojekte vorantreiben können.“
Für die umfassende Digitalisierung des ÖGD in Sachsen setzte das Sozialministerium außerdem weitere Teilprojekte immer in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern um. Dazu zählt beispielsweise die Erstellung einer Digitalisierungsstrategie für den ÖGD sowie eine Prozessanalyse in Vorbereitung für die Ausschreibung. Insbesondere im zuletzt genannten Teilprojekt konnten im Ergebnis insgesamt 53 harmonisierte SOLL-Prozesse erarbeitet werden.
Dies sind Prozesse, die in den Gesundheitsämtern standardisiert ablaufen sollen wie beispielsweise eine Schulaufnahmeuntersuchung oder die Belehrung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich. Diese SOLL-Prozesse stehen nun als Grundlage für die Entwicklung des Fachverfahrens ÖGD, welche als Webanwendung zentral gehostet werden soll, zur Verfügung.
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