In Sachsen werden mit sofortiger Wirkung die Rinder-Salmonellose-Verordnung sowie die Anzeigepflicht für die Salmonellose der Rinder ausgesetzt. Dies hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, als zuständige oberste Veterinärbehörde des Landes, auf Basis eines Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Aufhebung der Rinder-Salmonellose-Verordnung entschieden.
Demnach steht die Rinder-Salmonellose-Verordnung geltendem EU-Recht entgegen, weshalb von Seiten des BMEL beabsichtigt ist, noch in dieser Legislatur die Rinder-Salmonellose-Verordnung aufzuheben.
Mit der Entscheidung, die Aufhebung der Rinder-Salmonellose-Verordnung in Sachsen noch vor dem Aufheben der Verordnung durch den Bund zu vollziehen, folgt Sachsen den Bundesländern Bayern und Sachsen-Anhalt nach.
„In den letzten Monaten bestand viel Unsicherheit, wie mit der Verordnung umzugehen ist. Ich bin froh, dass wir nun den Rinderhaltern sowie den Veterinärämtern mit dieser klaren Entscheidung Rechtssicherheit geben können“ so die Staatsministerin Petra Köpping. Die Zeiten, in denen Rinderhalter beim Nachweis von Salmonellen bei ihren Rindern eine Bestandssperre oder gar Tötungsanordnung der Tiere befürchten mussten, sind mit Aussetzung der Rinder-Salmonellose-Verordnung in Sachsen nun vorbei.
Wenngleich im Hinblick auf Vorkommen, Ausmaß und Gefährlichkeit der Tierseuche eine Anzeigepflicht der Salmonellose der Rinder und damit im Zusammenhang stehender Maßnahmen nach dem Tiergesundheitsgesetz nicht mehr zwingend erforderlich sind, handelt es sich bei Salmonellen nach wie vor um eine ernstzunehmende Zoonose.
Im Einzelfall können Rinder und auch Menschen schwer erkranken. Salmonellen haben daher für die Lebensmittelsicherheit weiterhin eine große Bedeutung. So dürfen in verzehrfertigen Lebensmitteln keine Salmonellen vorhanden sein.
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