Zu den heute erfolgten Festnahmen gegen mutmaßliche Mitglieder der Neonazi-Vereinigung „Sächsische Separatisten“ unter anderem in Sachsen erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für antifaschistische Politik:
„Wir sind alarmiert von der Meldung des Generalbundesanwalts. Wenn sich die Ermittlungen bestätigen, dann hat sich über längere Zeit wieder einmal eine konspirative Zelle von Rechtsterroristen gebildet, die sich länderübergreifend im militärischen Stil auf die systematische Anwendung von Waffengewalt vorbereitete. Härter könnte ein Verdacht kaum wiegen.
Schon jetzt ist absehbar, dass es sich nicht um „Einzeltäter“ handelt, sondern um eine Vernetzung – offenbar mit weiteren Beteiligten, die sich noch auf freiem Fuß befinden. Wir erwarten daher zielgenaue Ermittlungen. Sie müssen sich unbedingt auch darauf fokussieren, in welchen politischen Gruppierungen die Beschuldigten aktiv waren, wo sie radikalisiert und durch wen sie unterstützt wurden. Erst dann ist die Gefahr gebannt.
Die jüngste Entwicklung, wonach es sich bei einem Beschuldigten um einen AfD-Mann handeln soll, entsetzt, aber überrascht mich nicht. Alle wissen: Die AfD und ihr Jugendverband „Junge Alternative“, die beide in Sachsen bereits als „gesichert rechtsextremistisch“ gelten, radikalisieren sich ungebremst. Nun wurde offenbar eine Verbindung in den Rechtsterrorismus aufgedeckt – zu einer Zelle von Rassisten und Antisemiten, die nach aktuellem Ermittlungsstand den bewaffneten Umsturz herbeigesehnt und „ethnische Säuberungen“ in Betracht gezogen hat.
So soll es sich bei dem Beschuldigten um einen kommunalen Mandatsträger der AfD handeln. Auf einer Parteiwebsite wird er als Mitglied im Vorstand seines Kreisverbands aufgeführt. Nach weiteren öffentlich zugänglichen Angaben soll er seit kurzem auch dem Landesvorstand der „Jungen Alternative“ angehören. Er ist demnach kein einfaches Mitglied, sondern ein Funktionär. Er war schon zuvor in einschlägigen Kreisen aufgefallen.
Ich bin mir sicher, dass diese Umstände nicht nur bei den anhaltenden Ermittlungen gegen die „Sächsische Separatisten“ eine Rolle spielen, sondern auch in einem künftigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei und ihres Verbots.“
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