Der nächste Stichtag naht: Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Nordsachsen möchte noch einmal alle Papierführerscheininhaber der Geburtsjahrgänge ab 1971 an den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtumtausch bis zum 19. Januar 2025 erinnern.

„Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Umtauschfrist an Ihre zuständige Führerscheinstelle“, appelliert Steffi Karau, Leiterin der nordsächsischen Fahrerlaubnisbehörde, an die betroffenen Kraftfahrer. „Nach Ablauf der Frist wird der alte Führerschein ungültig. Und das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.“

Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union (EU) alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt zeitlich gestaffelt nach Geburtsjahr des Inhabers (bei Ausstellung bis 31. Dezember 1998 als Papierführerschein) beziehungsweise nach Ausstellungsjahr des Führerscheins (bei Ausstellung ab 1. Januar 1999 als Plastikkarte). Im Ergebnis werden alle Führerscheine in der EU in Kartenform vereinheitlicht, in einer Datenbank erfasst und damit besser vor Fälschung und Missbrauch geschützt.

Alle Infos zum Führerscheinumtausch:

www.landkreis-nordsachsen.de/was-erledige-ich-wo/anliegen/detail/fuehrerschein-alte-dokumente-gegen-einen-eu-fuehrerschein-umtauschen

Geboren vor 1953 (egal ob „Papierführerschein“ oder „Plastikkarte“)
Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319. Januar 2033
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind („Plastikkarte“)
AusstellungsjahrTag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind („Papierführerscheine“)
Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

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