Auf Initiative des sächsischen Energieministers Wolfram Günther sollen nachhaltige Biogasanlagen auch nach dem Auslaufen der 20-jährigen EEG-Förderung eine Perspektive im künftigen Energiesystem haben. Die Konferenz der Energieministerinnen und Energieminister von Bund und Ländern (Energieministerkonferenz, EnMK) hat am Freitag (8.11.) einen entsprechenden sächsischen Antrag beschlossen, mit dem die Rolle von Anlagen zur nachhaltigen Biogaserzeugung im künftigen Energiesystem gestärkt werden soll.
Die Chefinnen und Chefs der Energieressorts fordern in dem Beschluss den Erhalt bestehender Anlagen, deren Betreiber angesichts der in Kürze auslaufenden 20-jährigen Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen stehen. Erklärtes Ziel von Bund und Ländern sollte die wirtschaftliche Anschlussfähigkeit und damit der Erhalt von nachhaltigen Biogasanlagen sein, die flexibel sowie systemdienlich betrieben werden.
Sachsens Energieminister Wolfram Günther betont: „Biogas stützt die Energiewende, Biogas nützt Landwirtschaft und Klimaschutz, wenn es nachhaltig ist, also aus Wirtschaftsdüngern und anderen landwirtschaftlichen Rest- und Abfallstoffen erzeugt wird. Dann trägt es doppelt zum Klimaschutz bei, denn es werden die Emissionen besonders klimaschädlicher Gase wie Methan verringert.
Diese Biogaspotenziale müssen im Gesamtsystem einer klimaneutralen Energieproduktion verankert werden. Gleichzeitig braucht es staatliche Unterstützung und weitere Fördermöglichkeiten für nachhaltig erzeugtes Biogas. Das Ziel lautet, nachhaltige Biogasanlagen zu erhalten. Denn sie dienen der Wertschöpfung im ländlichen Raum, sind ein Beitrag zum Gesamtsystem einer klimaneutralen Energieproduktion und mindern landwirtschaftliche Emissionen.“
Ebenfalls auf sächsische Initiative geht ein Beschluss der EnMK zurück, mit der die Fortführung des „Green Deals“ in der 10. EU-Legislaturperiode begrüßt wird. Günther: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die EU-Kommission am Umbau in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaneutralität festhält. Das ist nötig für Umwelt und Klima, aber genauso für die Industrie. Die braucht verlässliche Signale und kein dauerndes Hin und Her oder eine Rückabwicklung vereinbarter Wege.
Das gilt erst recht in geopolitisch unsicheren Zeiten. Wir müssen die ökologischen Krisen bewältigen. Dafür braucht es neben klaren Zielen verlässliche Investitionsanreize für saubere Energietechnologien und eine saubere Industrie.“
In einem weiteren unter anderem von Sachsen eingebrachten Beschluss machen sich die Ministerinnen und Minister zudem dafür stark, den bisherigen Handlungsspielraum im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beizubehalten, der den Ländern passgenaue und regionale Regelungen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und deren Bewohnerinnen und Bewohner ermöglicht.
Der Freistaat hatte erst im Juni mit dem sächsischen Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz einen Ausgleich zwischen den Interessen der Kommunen und der Projektierer geschaffen, um die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erhöhen. Günther: „Der Fortbestand unseres sächsischen Gesetzes zur Ertragsbeteiligung ist gesichert. Das ist eine gute Nachricht für die sächsischen Städte und Gemeinden!“
Die EnMK als Konferenz der entsprechenden Ressortchefinnen und -chefs besteht in dieser Form erst seit 2023. Zuvor gab es losere Zusammenkünfte in Form regelmäßiger »Energieministertreffen«. In diesem Jahr ist Schleswig-Holstein das Vorsitzland der EnMK.
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