Der DGB Sachsen hat gestern mit Blick auf den am 20.11. anstehenden Buß- und Bettag gefordert, den Sonderweg bei der Finanzierung der Pflegeversicherung in Sachsen, der für die Beschäftigten einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag bedeutet, zu beenden. Der Buß- und Bettag soll aber als Feiertag erhalten bleiben.
„Beitragsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung schaffen und den Feiertag beibehalten – das ist unsere Forderung und so steht es auch in den Wahlprogrammen der CDU und der SPD zur Landtagswahl in Sachsen. Jetzt besteht im Zuge der Verhandlungen die Möglichkeit, das weitere Vorgehen zu vereinbaren und baldmöglichst eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, um die notwendige Änderung der Bundesgesetzgebung anzuschieben“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen, Daniela Kolbe.
Bereits seit 29 Jahren werden die Beschäftigten in Sachsen bei der Finanzierung der Pflegeversicherung benachteiligt und müssen einen um 0,5 Prozent höheren Beitragssatz zahlen als alle anderen in Deutschland Beschäftigten. Konkret müsse § 58 (3) im SGB XI geändert werden, um diese Ungerechtigkeit zu beenden.
„Seit Jahren zahlen die in Sachsen Beschäftigten drauf, da sie ein halbes Prozent mehr als in anderen Bundesländern abführen müssen. Das ist nicht gerecht und damit muss jetzt endlich Schluss sein. Beschäftigte mit dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst in Sachsen von 48.849 Euro müssten im Jahr 2024 bei einer einheitlichen Finanzierung der Pflegeversicherung 244,24 Euro weniger zahlen als derzeit. Das sind keine Peanuts“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen Daniela Kolbe.
Der DGB Sachsen stellt auf seiner Homepage einen Online-Rechner zur Verfügung, mit dem der Betrag ausgerechnet werden kann, den Beschäftigte pro Jahr mehr zur Verfügung hätten, wenn die Arbeitgeber in Sachsen die gleichen Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen würden wie in den anderen Bundesländern: https://sachsen.dgb.de/-/bCW
„Der Buß- und Bettag soll dabei als Feiertag erhalten bleiben. Mittlerweile haben auch andere Bundesländer neue Feiertage eingeführt, ohne die Beschäftigten zur Kasse zu bitten“, so Kolbe.
Hintergrund: Als1995 die Pflegeversicherung neben Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit und Krankheit als fünfte Säule der sozialen Pflichtversicherungen eingeführt wurde, legte der Bundestag den Beitrag auf ein Prozent der beitragspflichtigen Einkommen fest. Um die Arbeitgeber von zusätzlichen Ausgaben zu entlasten, sollte ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag, der immer auf einen Werktag fällt, wieder Normalarbeitstag werden: Der Buß- und Bettag. Diesen hatten alle Bundesländer außer Sachsen zur Finanzierung der Pflegeversicherung gestrichen.
Folge: In Sachsen wurde der Beitragssatz nicht paritätisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, sondern voll auf die Arbeitnehmer abgewälzt. Arbeitgeber wurden erst bei der Erhöhung der Beitragssätze zur Mitfinanzierung herangezogen. Der Sockel von einem Prozent für Arbeitnehmer blieb jedoch bestehen. Ein Rechner auf der Homepage des DGB Sachsen zeigt, wie viel Geld Beschäftigte pro Jahr mehr zur Verfügung hätten, wenn die sächsischen Arbeitgeber die gleichen Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen würden wie überall: https://sachsen.dgb.de/-/bCW
Durch die Beitragserhöhung auf 4 % für Kinderlose und eine gestaffelte Anpassung für Arbeitnehmer*innen mit Kind(ern) im Sommer 2023 zahlen Arbeitgeber*innen außerhalb von Sachsen jetzt einen einheitlichen Beitrag von 1,7 %. In Sachsen zahlen sie nur 1,2 % (da die Arbeitnehmer*innen immer noch die Differenz in Höhe von 0,5 % des Beitragssatzes für sie mit übernehmen).
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