Bei gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen werden die Berufsrichter und -richterinnen immer durch zwei ehrenamtliche Richter als Vertreter des Volkes unterstützt, welche Landwirtschaft in Vollzeit oder im Nebenerwerb ausüben oder ausgeübt haben. Dadurch soll eine fachliche Unterstützung durch besonderen Sachverstand sichergestellt werden. Ehrenamtliche Richter haben bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter.

Für das Amtsgericht in Torgau, Zweigstelle Oschatz werden dringend durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) Kandidaten gesucht, die bereit sind, dort als ehrenamtliche Richter ab dem 1. Februar 2025 oder 1. Juli 2025 tätig zu werden.

Sie sollten zum Zeitpunkt der Berufung nicht jünger als 25 oder älter als 70 Jahre sein. Ebenso müssen Sie Ihre Tätigkeit im Bezirk des Amtsgerichts Torgau/Oschatz ausüben oder ausgeübt haben oder dort wohnen.

In den Verfahren werden u.a. Streitigkeiten des Grundstück- und Landpachtverkehrs, dem Anerbenrecht oder der Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Eigentums nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz entschieden. Die Berufung erfolgt für die Dauer von 5 Jahren; eine wiederholte Berufung ist zulässig.

Vom Zeitaufwand ist davon auszugehen, dass voraussichtlich 2 bis 4 Verhandlungstage pro Jahr und Richter anfallen. Für diese Zeit gibt es eine Aufwandsentschädigung (Fahrtkosten, Tagesgeld, ggf. Entschädigung für Verdienstausfall etc.).

Bei Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt wenden Sie sich bitte an den das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat 21.

Kontaktdaten:

Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Referat 21, Wilhelm-Buck-Str. 4, 01097 Dresden
E-Mail an: Referat21.GZ@smekul.sachsen.de

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