Immer weniger Sächsinnen nehmen das Mammographie-Screening, eine Früherkennungsuntersuchung für Brustkrebs, wahr. Laut Daten des BARMER Instituts für Gesundheitssystemforschung nutzten in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt rund 53 Prozent der sächsischen Frauen in der entsprechenden Altersgruppe das Mammographie-Screening zur Brustkrebsfrüherkennung. In den Jahren 2012 und 2013 waren es noch rund 66 Prozent.

„Frauen zwischen 50 und 69 Jahren können alle zwei Jahre am Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs teilnehmen. Wer während der Pandemie auf Früherkennungsuntersuchungen verzichtet hatte, hätte sie möglichst zeitnah nachholen sollen. Wir erkennen jedoch in unseren Daten keine solchen Nachholeffekte“, sagt Monika Welfens, Landeschefin der BARMER in Sachsen.

Seit Juli 2024 sei der Kreis der anspruchsberechtigten Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung noch ausgeweitet worden. Statt bisher bis zum 69. Lebensjahr, sei nun auch eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich.

Früherkennungsuntersuchungen regelmäßig wahrnehmen

Anders als andere Krankheiten mache sich Brustkrebs nicht durch Schmerzen bemerkbar. Stattdessen könnten Veränderungen an Brust und Brustwarze sowie Verhärtungen im Brustgewebe und an den Lymphdrüsen im Achselbereich auf eine Erkrankung hindeuten. Laut BARMER-Analyse wurde bei rund als 64.500 Frauen in Sachsen im Jahr 2023 Brustkrebs dokumentiert.

„Es ist wichtig, dass auch jüngere Frauen einmal im Monat ihre Brust selbst abtasten und regelmäßig zur Vorsorge in eine gynäkologische Praxis gehen“, sagt Monika Welfens. Die Krebsvorsorge durch Abtasten der Brust werde ab dem Alter von 30 Jahren von der Krankenkasse bezahlt.

Erweiterte Altersgrenze für Mammographie-Screening

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen hat beschlossen, die obere Altersgrenze für die Teilnahme am Mammographie-Screening, einer Früherkennungsuntersuchung für Brustkrebs, anzuheben. Bisher war eine Teilnahme nur bis zum 70. Lebensjahr möglich. Seit Juli 2024 können sich nun Frauen zwischen 50 und 75 Jahren alle zwei Jahre untersuchen lassen. Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren, die nun neu anspruchsberechtigt sind, erhalten jedoch zunächst noch nicht wie gewohnt eine Einladung zu der Untersuchung.

„Wer im Alter zwischen 70 und 75 Jahren und damit neu anspruchsberechtigt ist, kann sich zu der Untersuchung selbst anmelden. Auf der Webseite www.mammotermin.de  erhalten Interessierte weitere Informationen. Bei der zentralen Anmeldestelle für Sachsen können Termine online oder telefonisch vereinbart werden“, erklärt die BARMER, Landeschefin. Die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen sei eine der wichtigsten Maßnahmen, um einem schweren Krankheitsverlauf vorzubeugen.

Weitere Informationen zum Screening und zum übergangsweise eingeführten Anmeldeverfahren unter https://www.mammo-programm.de/de/termin

Mehr zur Brustkrebsfrüherkennung – Krebsvorsorge: www.barmer.de/a005990

Hintergrund

Quelle: BARMER-Daten, standardisiert bzw. hochgerechnet basierend auf Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Bevölkerung in Deutschland nach Geschlecht, Altersgruppen und Bundesländern im jeweiligen Jahr.

· Mammographie-Screenings – Alle Daten zur Inanspruchnahme des sind dem aktuellen BARMER Arztreport entnommen. Weitere Recherchemöglichkeiten sowie Hinweise zur Datengrundlage und Methode finden Sie unter: Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen – bifg (01750 Röntgenuntersuchung im Rahmen des Mammographie-Screening)

Diagnosedaten (ICD C50 – Bösartige Neubildung der Brustdrüse) unter: Ambulante Diagnosen nach Top-ICD-10-Dreistellern – bifg

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