Das Lebensmittel- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Leipzig hebt die am 13. September 2024 getroffene Anordnung zur Bekämpfung der Geflügelpest in Markranstädt und die damit einhergehende Überwachungszone mit Wirkung zum 22. Oktober 2024 auf. Die Ausbrüche in drei Geflügelhaltungen und einem Tierpark in Sachsen-Anhalt konnten erfolgreich eingedämmt und die Ausbreitung verhindert werden.
Das Risiko, dass sich Geflügelpestviren unter Wildvögeln ausbreiten und auf Geflügel übertragen werden, wird vom Friedrich-Löffler-Institut weiterhin als hoch eingestuft. Deshalb weist das LÜVA alle Halter von Geflügel und anderen Vögeln darauf hin, die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und auf Krankheitsanzeichen zu achten.
Seit August wurden Ausbrüche in acht deutschen Geflügel- beziehungsweise Vogelhaltungen amtlich festgestellt, darunter auch in einem Bestand in Sachsen. Darüber hinaus wurde das Virus bei 48 verendeten Wildvögeln, vor allem in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg nachgewiesen. Besonders betroffen waren Schwäne und Wildgänse, die gemeinhin ein weites Verbreitungsgebiet haben.
Weitere Informationen:
Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts
Empfehlungskatalog
Checkliste
Steckbrief
Risikoampel der Universität Vechta
Tierseucheninformationssystem
Selbstverständlich stehen auch die Mitarbeiter des Veterinäramtes gern für weitere Auskünfte zur Verfügung, Telefon: 03433 241-2501.
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