Die von den Spätfrösten im April existenziell betroffenen sächsischen Obst- und Weinbaubetriebe können seit Freitag (4.10.) Landeshilfen beantragen. Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank. Die Unterlagen dafür stehen unter https://www.sab.sachsen.de/hilfen-für-frostschäden zur Verfügung.
Die Hilfen können bis zum 31. Dezember 2024 beantragt werden. Grundlage dafür ist die Förderrichtlinie „Hilfen Land- und Forstwirtschaft“. Für die Unterstützung der von den Frostschäden betroffenen Betriebe stehen bis zu 22 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung.
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission am 23. September angekündigt, die von den Frostschäden betroffenen Mitgliedsstaaten mit Soforthilfen aus der Agrarreserve zu unterstützen. Deutschland würde nach Verabschiedung einer entsprechenden Verordnung bis zu 46,5 Millionen Euro Unterstützung erhalten. Der Vorschlag der EU-Kommission soll voraussichtlich am 7. Oktober verabschiedet werden.
Die Umsetzung in Deutschland wird über eine Eilverordnung des Bundes erfolgen, die voraussichtlich im November veröffentlicht wird. Wie viele Mittel auf Sachsen entfallen, ist derzeit jedoch noch nicht konkret bezifferbar. Für die Hilfen aus der EU-Agrarreserve wird eine gesonderte Antragstellung notwendig. Das SMEKUL wird dazu nach Vorliegen der EU- und Bundes-Regelungen informieren.
Landwirtschaftsminister Wolfram Günter: „Wir starten jetzt das Antragsverfahren für die sächsischen Frosthilfen. Ich habe hart dafür gekämpft, dass wir die schwer gebeutelten Obst- und Weinbaubetriebe mit Landesmitteln unterstützen können. Denn mir ist wichtig, dass der Obst- und Weinbau in Sachsen eine stabile Perspektive hat. Obst und Wein aus dem Freistaat sind strategisch unverzichtbar für unser Ziel, die regionale Wertschöpfung auszubauen.
Unser Einsatz für die Branche hat dazu geführt, dass sich nun auch die EU mit zusätzlichem Geld beteiligt. Wir werden dafür sorgen, dass dieses zusätzliche Geld auch bei der Branche ankommt. Wichtig ist: Jetzt geht es mit den Landesmitteln los.“
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