Seit mehr als 20 Jahren gibt es in Sachsen das Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche. Nach diesem Gesetz erhalten aktuell 2.548 gehörlose Menschen einen finanziellen Ausgleich für ihre Mehraufwendungen in Höhe von monatlich 150 Euro. Trotz schwieriger Haushaltslagen setzt sich das Sächsische Sozialministerium fortwährend für die gleichbleibende Fortzahlung der Mittel aus dem genannten Gesetz ein.
Anlässlich des „Internationalen Tages der Gebärdensprache“ am 23. September und des „Internationalen Tag der Gehörlosen“ am 29. September betont Sozialministerin Petra Köpping: „Sachsen ist das einzige Bundesland, welches Leistungen dieser Art und in diesem Umfang gewährt. Ich werde mich auch weiterhin dafür stark machen, dass diese Leistungen in Zukunft für die Betroffenen erhalten bleiben.“
Der „Internationale Tag der Gehörlosen“ am 29. September 2024 ist für Betroffenenverbände und -initiativen, die sich für die Interessen gehörloser Menschen einsetzen, ein Höhepunkt des Jahres und gleichzeitig Abschluss der Internationalen Woche der Gehörlosen. Rund um diesen Tag haben sie Möglichkeiten, ihre Arbeit zu präsentieren und für ihre Arbeit sowie generell die Belange von Menschen mit einer Hörbehinderung zu sensibilisieren.
Eng verbunden mit dem Alltag hörbehinderter Menschen und für viele von ihnen unverzichtbare Begleiter: Gebärdensprachdolmetscher. Sozialministerin Petra Köpping: „Mittlerweile ist es für uns schon selbstverständlich, dass viele Veranstaltungen oder auch Fernsehsendungen von Gebärdensprachdolmetschern begleitet werden. Das war nicht immer so, wie sich viele Betroffene sicher erinnern können. Ich bin froh, dass sich inklusive Gedanken und Ideen verstetigen und Inklusion immer mehr gelebt wird.“
Sozialministerin Petra Köpping dankt allen Akteurinnen und Akteuren für ihr Engagement: „Durch die Unterstützung der Verbände und den wirklich breit gefächerten Einsatz der Gebärdensprachdolmetscher erlangen Betroffene Schritt für Schritt mehr inklusive Lebensqualität. Der Freistaat Sachsen und wir als Sozialministerium haben mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiges Instrument in der Hand, das Thema Inklusion weiter und beständig voranzubringen. Dass der Weg noch weit und nicht frei von Steinen ist, weiß ich. Aber ich kann versichern: wir bleiben dran!“
Hintergrund:
Der „Internationale Tag der Gehörlosen“ wurde 1951 vom Weltverband der Gehörlosen ins Leben gerufen. Er findet traditionell am letzten Sonntag im September statt und wird in diesem Jahr zum 73. Mal begangen. Der Internationale Tag der Gebärdensprachen ist ein Aktionstag, der jährlich am 23. September stattfindet. Am 19. Dezember 2017 erklärte die UN-Generalversammlung den 23. September zum Internationalen Tag der Gebärdensprachen.
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