Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben die Anhörung des Reformstaatsvertrages mit den vier inhaltlichen Säulen zur Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestartet. Die Finanzierungsfragen werden im Oktober auf der Ministerpräsidentenkonferenz besprochen.

„Wir Länder gehen die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter mit großem Engagement an und halten an dem ambitionierten Zeitplan fest“, so der Vorsitzende der Rundfunkkommission, Alexander Schweitzer, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz.

„Nach Monaten intensiver Arbeit und Diskussionen in der Rundfunkkommission liegt nun ein Entwurf des Reformstaatsvertrages vor, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk digitaler und zukunftsfester, aber auch effizienter und sparsamer macht. Ab Freitag geben wir im Rahmen einer öffentlichen Online-Anhörung allen Interessierten die Gelegenheit, mitzudiskutieren und Stellungnahmen abzugeben“, so Ministerpräsident Schweitzer weiter. Die endgültige Entscheidung wird erst nach Auswertung der Anhörung getroffen.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte: „Ziel der Reform ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken.“ Es sei wichtig, auf Kosten und Effizienz zu achten und durch Regelungen wie das Federführungsprinzip innerhalb der ARD Doppelstrukturen zu vermeiden. Durch die Maßnahmen des Reformstaatsvertrags wolle man die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung fördern.

„Nur ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der geschätzt wird, wird auch genutzt und kann seiner wichtigen Funktion gerecht werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist immer noch eine Insel der Verlässlichkeit. Das Vertrauen in diese Institution darf nicht verspielt werden“, so Ministerpräsident Kretschmer weiter.

„Der Entwurf des Reformstaatsvertrags sieht grundlegende Veränderungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor. Unser Ziel ist es, mit den neuen Regelungen einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht“, ergänzt Staatssekretärin Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission.

„In diesem Sinne wird mit dem vorliegenden Staatsvertrag insbesondere der Auftrag qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt. Zudem soll eine gemeinsame digitale Plattform geschaffen werden. Durch die Verschlankung von Strukturen und die Reduzierung von Hörfunk- und Fernsehangeboten erwarten wir Einspareffekte, die mittel- und langfristig dem gesamten System einschließlich der Finanzierung zugutekommen werden“, so die Staatssekretärin weiter.

Zum Verfahren:

Der Entwurf des Reformstaatsvertrages steht ab heute Vormittag zur öffentlichen Anhörung auf der Website der Rundfunkkommission (www.rundfunkkommission.rlp.de) bereit. Stellungnahmen zum Text können hier bis zum 11. Oktober 2024 eingereicht werden. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen soll der Reformstaatsvertrag in der MPK im Oktober beraten werden.

Im Anschluss kann die Vorunterrichtung der Landtage erfolgen, die Voraussetzung für die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ist. Nach Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten erfolgt die Ratifikation durch die Länderparlamente. Danach kann der Staatsvertrag in Kraft treten.

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