Seit Monaten sehen sich viele Leipziger Mieterinnen und Mieter mit überhöhten Mietforderungen konfrontiert und sind verunsichert, wie sie damit umgehen sollen. Zahlreiche Immobilienunternehmen nutzen diese Unsicherheit und den angespannten Wohnungs-markt in Leipzig aus, um eine aggressive Mietpreispolitik jenseits der ortsüblichen Vergleichsmiete zu fahren.

In vielen Fällen werden die Mieterhöhungen im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete mit drei Vergleichswohnungen statt mit dem Leipziger Mietspiegel begründet – dabei lagen die Ausgangs-mieten oftmals bereits über dem Mietspiegel oder am oberen Spannenwert.

Im Falle einer Teilzustimmung oder Ablehnung der Mieterhöhung müssen Mieterinnen und Mieter damit rechnen, dass Vermieter die Zustimmung gerichtlich einfordern und die ortsübliche Vergleichsmiete dann u.U. durch teure Sachverständigengutachten ermittelt wird. Das Leipziger Amtsgericht hat nun den Leipziger Mietspiegel in seinem Urteil vom 17.07.2024, AG Leipzig Az.: 131 C 2402/24 gestärkt:

Nach Ansicht des Gerichts wurde der Mietspiegel 2022 „nach wissenschaftlichen Erwägungen erstellt und beruht auf einer großen Datenlage und kann damit unabhängig von der Qualifizierung als Schätzgrundlage für die ortsübliche Miete herangezogen werden.“

Anke Matejka, Vorsitzende des Mietervereins Leipzig: „Mit diesem Urteil stärkt das Gericht den Leipziger Mietspiegel 2022 und macht ggf. kostspielige Sachverständigengutachten überflüssig“.

Mieterinnen und Mieter sollten Mietererhöhungen ihres Vermieters immer genau prüfen.

Der Mieterverein unterstützt und berät Sie dabei gerne.

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