Die am 26. und 27. September 2024 im Paulinum der Universität Leipzig durchgeführte
3. Leipziger Rechtsstaatskonferenz hat – wie bereits in den Vorjahren – großen Zuspruch erfahren und kann als Erfolg gewertet werden. Im Rahmen der unter Schirmherrschaft des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, für Demokratie, Europa und Gleichstellung und in Kooperation mit der Universität Leipzig organisierten Konferenz kamen weit über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Justiz, Wissenschaft und Praxis zusammen, um aktuelle Fragen zur Rechtsstaatlichkeit zu erörtern.
„In Zeiten von Unsicherheit ist es unsere Pflicht, die Rechtsstaatlichkeit und damit einen der zentralen Werte, auf denen die gesamte Idee der Europäischen Union aufbaut, zu verteidigen. Die Konferenz hat eindrucksvoll gezeigt, dass die Herausforderungen für die Rechtsstaatlichkeit komplex sind und wir unter Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Möglichkeiten gegensteuern müssen, wenn sich die Feinde der Demokratie der ihnen gegebenen Freiheiten bedienen, um Demokratie und Rechtsstaat abzuschaffen“, sagte Justizministerin Katja Meier. „Deswegen sollten wir Verantwortung übernehmen und für Rechtsstaatlichkeit eintreten.“
Nach Eröffnung der Konferenz durch Justizministerin Katja Meier hielt Prof. Dr. Piotr Girdwoyn, Direktor der Nationalen Schule der Justiz und Staatsanwaltschaft Polens, einen inspirierenden Keynote-Vortrag. In seiner Rede hob er die Bedeutung der Ausbildung von angehenden Juristinnen und Juristen für die Erhaltung von Rechtsstaatlichkeit am Beispiel Polens hervor. Nach seinem Dafürhalten stellte die Bildungspolitik eines der zentralen Elemente dar, auf welches die ehemalige polnische Regierung in den vergangenen Jahren bei der Abschaffung rechtsstaatlicher Prinzipien zurückgriff.
In den anschließenden Panels wurden Fragestellungen erörtert, die sich mit der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit nach ihrer sukzessiven Abschaffung, mit der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit im Zuge der nächsten EU-Erweiterung sowie mit Strategien und Möglichkeiten im Kampf für Rechtsstaatlichkeit befassten.
Im Rahmen der Diskussion darüber, ob Gerichte die Demokratie in Zeiten der Aufruhr retten können, führte
Prof. MMag. Michal Bobek, Richter am Obersten Verwaltungsgericht Tschechiens und ehemaliger Generalanwalt beim EuGH, aus, dass es nicht ausreichend sei, sich nur auf die Gerichte zu verlassen. Eine Zusammenarbeit zwischen Staat, Gesellschaft und internationalen Institutionen sei vor dem Hintergrund der Interkonnektivität unseres gegenwärtigen Mehrebenensystems unerlässlich, um die Prinzipien des Rechtsstaats zu wahren.
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