Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping und der Präsident der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA Sachsen), Dr. Jens Albrecht, haben gestern in Dresden den Jahresbericht 2023 der LUA vorgestellt.

Staatministerin Köpping: „Die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen spielt eine sehr wichtige Rolle im Gesundheits- und Verbraucherschutz der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen. Das Interesse an ihrer Arbeit ist in der Bevölkerung groß. Der Jahresbericht gibt Einblick in die Vielfalt der Tätigkeiten des Landeslabors für den Freistaat und auch in die hochinteressanten und für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bedeutsamen Ergebnisse der wissenschaftlichen Beratungstätigkeit der LUA Sachsen.

Er präsentiert nicht nur Statistiken zu Untersuchungszahlen, sondern auch ausgewählte Sachberichte über wichtige Ereignisse und Untersuchungsergebnisse zu konkreten Gesundheitsgefahren und Verbrauchertäuschungen im Berichtsjahr. Die Arbeit und wissenschaftliche Kompetenz der LUA ist unverzichtbar für die Gesundheit von Mensch und Tier. Daher möchte ich mich bei den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für die hervorragende Arbeit bedanken.“

Besonderes Augenmerk galt im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung der Überprüfung auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Sie werden auch als Jahrhundertgifte oder Ewigkeitschemikalien bezeichnet. Diese Chemikalien mit wasser- und fettabweisenden Eigenschaften, die als Beschichtung von Regenjacken, Teflonpfannen oder auch an Körperpflegeprodukte eingesetzt wird, können sich aufgrund ihrer schweren Abbaubarkeit in der Natur und in Lebensmitteln einlagern.

Die LUA Sachsen hat ihre PFAS-Analytik erweitert, um in tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln wie Eiern, Fisch, Milchprodukten und Fleisch PFAS noch besser nachweisen zu können. Die Ergebnisse aus 2023 zeigen, dass sächsische Lebensmittel zwar mit PFAS belastet sein können, die geltenden Höchstgehalte aber eingehalten werden. Es sind trotzdem Anstrengungen erforderlich, die Aufnahme von PFAS über die Nahrung zu minimieren. Die Ermittlung der Belastungssituation sächsischer Lebensmittel bildet dafür eine wichtige Grundlage.

In der LUA Sachsen wurden im vergangenen Jahr zudem erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen eingesetzt, um neue richtungsweisende Untersuchungsmethoden zu etablieren.

Mit Hilfe der im Fachbereich der Humanmedizin eingeführten „Next Generation Sequencing“ (NGS)-Methode in der Routinediagnostik können Teile oder gar das gesamte Erbgut z.B. von Bakterien entschlüsselt werden. Damit können Infektionsketten bei Ausbruchsgeschehen nachverfolgt und eingedämmt werden. Diese Methode ist interdisziplinär einsetzbar. Alle drei Fachsäulen der LUA Sachsen – Humanmedizin, Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit – arbeiten hier eng verzahnt zusammen.

Aber auch bei Themen, die schon seit Längerem in der LUA bearbeitet werden, wird das Untersuchungsspektrum laufend angepasst. So können zum Beispiel bei der Untersuchung der Trinkwasserqualität jetzt weitere Pflanzenschutzmittel wie Aminomethylphosphonsäure (AMPA) nachgewiesen werden.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse aller Lebensmitteluntersuchungen, dass die Lebensmittel in Sachsen sicher sind. Weniger als 0,2 Prozent der über 20.000 untersuchten Proben mussten als gesundheitsschädlich eingestuft werden. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung dominierten einmal mehr die irreführende oder nicht vorschriftsmäßige Kennzeichnung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika.

Ein Untersuchungsschwerpunkt war zum Beispiel die falsche Kennzeichnung von Garnelen und Fischfilets als unbehandelte Erzeugnisse, obwohl ihnen erhebliche Mengen von Wasser zugesetzt wurden. Über die Bestimmung des Wasser-Eiweiß-Verhältnis kann diese irreführende Kennzeichnung nachgewiesen werden. Deutlich verschobene Wasser-Eiweiß-Verhältnisse wurden zum Beispiel in 55 Prozent der beprobten Art White Tiger Garnelen (Weißfußgarnele) gefunden.

Die Diagnostik der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wild- und Hausschweinen nahm im Bereich der Veterinärmedizin weiterhin eine herausragende Rolle ein. Die Überwachungsintensität wurde auch im dritten Jahr nach Eintrag in die ostsächsische Wildschweinpopulation aufrechterhalten. Erstmalig ist jedoch die Anzahl der ASP-Nachweise bei Wildschweinen rückläufig (408 im Vergleich zu 947 im Vorjahr). Ein Eintrag der Afrikanischen Schweinepest in die sächsische Hausschweinpopulation konnte wie in den vergangenen Jahren erfolgreich verhindert werden.

LUA-Präsident Dr. Jens Albrecht abschließend: „Ich lade alle Interessierten gern zu unserem nächsten Tag der offenen Tür am 9. November 2024 in unseren Labor – Standort in Chemnitz ein. Es besteht dort die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen zu erhalten und unmittelbar Fragen zum Laborbetrieb zu stellen. Fragen zu Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten in der LUA Sachsen werden hier selbstverständlich auch beantwortet.“

Den LUA-Jahresbericht 2023 finden Sie hier: https://www.lua.sachsen.de/lua-jahresberichte-4103.html

Hintergrund

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) ist die dem Sozialministerium unmittelbar nachgeordnete wissenschaftliche Einrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie erfüllt Aufgaben in den Bereichen Infektionsschutz, Umweltmedizin, Krankenhaushygiene, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und Tiergesundheit.

Dazu werden in der Landesuntersuchungsanstalt eine Vielzahl humanmedizinischer Proben sowie Proben unter anderem von Trinkwasser, Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Gegenständen des täglichen Gebrauchs mit Körperkontakt und Proben für die veterinärmedizinische Diagnostik untersucht und Befunde und Gutachten erstellt.

Die Landesuntersuchungsanstalt ist ein Kernstück im Öffentlichen Gesundheitsdienst des Freistaates Sachsens. Mit ihrer wissenschaftlichen Kompetenz in Fragen der Gesundheit für Mensch und Tier sowie Lebensmittelsicherheit unterstützt sie damit die für den Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften für Mensch und Tier und für den Vollzug lebensmittelrechtlicher Vorschriften zuständigen Behörden sowie die Gerichte.

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