Wann und wie wird gewählt?

Die Wahllokale haben am 1. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Mitzunehmen zur Wahl sind der Personalausweis oder der Reisepass sowie, falls zur Hand, der Wahlbenachrichtigungsbrief. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief sind die Adresse des zutreffenden Wahllokals und der Hinweis zur Barrierefreiheit vermerkt. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen, insbesondere, wenn sie ihren Wahlbenachrichtigungsbrief nicht vorlegen können.

Wer in einem anderen Wahllokal seines Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen will, benötigt einen Wahlschein. Dieser kann bis zum 30. August, 16 Uhr, unter anderem online oder in der Briefwahlstelle beantragt werden. Leipzigerinnen und Leipziger, die diesen Antrag erst nach dem 27. August stellen, sollten ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen. Aufgrund der gängigen Postlaufzeiten ist sonst nicht gewährleistet, dass diese rechtzeitig zugestellt werden.

Wer die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig per Post erhält, kann bis spätestens am 31. August, 12 Uhr, in der Briefwahlstelle der Stadt Leipzig einen neuen Wahlschein beantragen. Betroffene müssen dabei glaubhaft versichern, dass sie die beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben. Ausschließlich für diese Härtefälle wird der Betrieb in der Unteren Wandelhalle am Samstag vor der Wahl gewährleistet; regulär hat die Briefwahlstelle ab Freitag, 30. August, 16 Uhr, geschlossen.

Ist der Wahlschein ausgestellt, kann nur dann die Stimme in einem Wahllokal des zutreffenden Wahlkreises abgegeben werden, wenn der Wahlschein vorgelegt wird.

Wie sind die Wahllokale erreichbar?

Die Wahllokale liegen in Wohnortnähe. 283 der 414 Wahllokale (68,4 Prozent) sind barrierefrei zugängig. Damit steigt die Zahl der barrierefreien Wahllokale im Vergleich zu den letzten Wahlen weiter an. Unter den dafür von der Stadt Leipzig genutzten Gebäuden befinden sich wieder viele Schulen. Das zutreffende Wahllokal kann auch über www.leipzig.de/wahllokalsuche recherchiert werden.

Für Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, stehen am Wahltag in allen Wahllokalen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Unterstützung bereit. Es werden zudem in ausgewählten Wahllokalen zusätzliche Helferinnen und Helfer eingesetzt, die die Wahlberechtigten beim Aufsuchen des Wahlraumes unterstützen.

Welche Unterstützung erhalten blinde und sehbehinderte Wähler?

Für blinde oder sehbehinderte Wähler werden für die Europawahl Stimmzettelschablonen und zusätzliche Informationen von der Koordinierungsstelle des Blinden und Sehbehinderten Verbandes Sachsen e.V. (BSVB) kostenlos angeboten. Hierfür genügt vorab ein Anruf unter (0351) 8090611 oder eine E-Mail an info@bsv-sachsen.de. Zum richtigen Einlegen in die Schablone ist die rechte obere Ecke des Stimmzettels abgeschnitten.

Wie wird die Wahlstatistik geführt?

Die repräsentative Wahlstatistik zur Landtagswahl ermöglicht, dass über das Wahlverhalten verschiedener demographischer Gruppen anonymisierte und aggregierte Aussagen getroffen werden können. In folgenden Wahlbezirken werden diese Statistiken in Leipzig erhoben: 0201, 0205, 0338, 1211, 2459, 3229, 3405, 4035, 4121, 5039, 5139, 5411, 6489, 8069, 9161, 9521. Es werden dafür Stimmzettel verwendet, die oben einen zusätzlichen Aufdruck tragen. Daraus geht das Geschlecht und die Altersgruppe hervor. Trotz dieser Kennzeichnung der Stimmzettel bleibt das Wahlgeheimnis stets gewahrt. Grundlage hierfür ist die Landeswahlordnung (§ 70 und § 72).

Wie wird das Ergebnis am Wahltag ermittelt?

Nach Abschluss der Wahl um 18 Uhr ermitteln die Wahlvorstände die Ergebnisse direkt in öffentlichen Auszählungen. Die Briefwahlvorstände ermitteln das Briefwahlergebnis am 1. September im agra Messepark Leipzig, Bornaische Straße 210, 04279 Leipzig. Die Briefwahlvorstände kommen ab 14:30 Uhr zur Zulassung der Wahlbriefe zusammen. Die öffentliche Auszählung der Stimmzettel erfolgt ab 18 Uhr.

Wann werden die vorläufigen Wahlergebnisse im Neuen Rathaus und im Internet präsentiert?

Das Neue Rathaus ist am Wahlsonntag ab 17:30 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet (Eintritt über Haupteingang). Der Kreiswahlleiter präsentiert die Wahlergebnisse im Sitzungssaal des Stadtrates. Die ersten Ergebnisse werden zwischen 19 Uhr und 20 Uhr erwartet. Vor Ort verkaufen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ratskellers Speisen und Getränke. Die Anzahl der Gäste im Neuen Rathaus ist aus Sicherheitsgründen begrenzt. Die Wahlergebnisse werden gleichzeitig auch im Internet unter www.leipzig.de/wahlen bereitgestellt und mit dem Fortgang der Auszählung in den Wahllokalen aktualisiert.

Die amtlichen Wahlergebnisse für Leipzig werden am 9. September durch den Kreiswahlausschuss festgestellt.

Was ist bei der Zufahrt zum Neuen Rathaus zu beachten?

Um den reibungslosen Rücktransport der Wahlunterlagen in die zentrale Sammelstelle zu gewährleisten, sind am Wahlabend folgende Straßen zwischen 18 und 24 Uhr für den öffentlichen Verkehr gesperrt, ein Park- und Halteverbot ist angeordnet:

  • Oberer Dittrichring (Fahrradstraße) – Zwischen Thomaskirchhof und „Runder Ecke“
  • Große Fleischergasse – Zwischen Kreuzung Barfußgäßchen und Brühl
  • Zufahrt Parkplatz Große Fleischergasse ist nicht möglich

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden durch den Außendienst des Ordnungsamtes entfernt.

Wo gibt es weitere Auskünfte zur Wahl?

Ausführliche Informationen zu den Wahlen und verschiedenen Statistiken stehen im Internet unter www.leipzig.de/wahlen.

Aufgrund der Europa- und Kommunalwahlen muss das nicht wahlbezogene Angebot des Amtes für Statistik und Wahlen, insbesondere der Statistische Auskunftsdienst und die Hausnummern-Bearbeitung, bis einschließlich Montag, 9. September, eingeschränkt werden. Dadurch entstehen gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten.

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