Jetzt aber schnell: Für alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 selbst erstellen, läuft die Frist am 2. September 2024 ab. Bis dahin muss die Steuererklärung beim jeweils zuständigen Finanzamt abgegeben werden.

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Kostenlos und komfortabel ist das mit dem Onlineportal »Mein ELSTER« möglich. Dort lassen sich beispielsweise die Daten der übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenleistungen per Mausklick direkt in die Steuererklärung übernehmen. Das erleichtert nicht nur das Erstellen der Steuererklärung, sondern ermöglicht auch eine schnellere Bearbeitung durch die Finanzämter, da es seltener zu Abweichungen von den Finanzamtsdaten kommt.

Wer für die Erstellung der Erklärung die Hilfe einer Steuerberaterin, eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, hat noch bis zum 2. Juni 2025 Zeit, die Steuererklärung für 2023 abzugeben.

Tipp: Die SMF-Broschüre „Rund um die Einkommenssteuererklärung“ bietet einen guten Überblick zum Thema. Sie kann kostenfrei bezogen werden als PDF-Download oder per Versand unter: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10691

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