Am 7. Juli ist die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) in einer Rinderhaltung in Sachsen-Anhalt amtlich festgestellt worden. Der Ausbruch kommt nicht unerwartet, da BTV-3 sich in den letzten Wochen rasant vom Westen her ausbreitet hat. Aufgrund dieser dynamischen Entwicklung, und der Nähe zum Geschehen in Sachsen-Anhalt, können keine sicheren Garantien mehr für die Aufrechterhaltung des Status „frei“ gegeben werden. Damit gilt Sachsen laut EU-Verordnung als nicht mehr „frei“ von BTV. Dies kann zu Handelsbeschränkungen führen.

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Culicoides-Gnitzen (blutsaugende Stechmücken) übertragbare Virusinfektion. Der aktive Flugradius der Gnitzen beträgt ca. 5 km. Durch Windverdriftung sind Übertragungen von Distanzen bis 80 km beschrieben. Für BTV sind folgende Säugetierfamilien empfänglich: Hornträger wie Rind, Schaf und Ziege, Kamele, Hirsche, Giraffenartige, Moschustiere, Gabelhorntiere und Hirschferkel.

Die Tierseuche stellt keine Gefahr für Menschen dar. Sie erkranken nicht an BTV. Es ist keine Zoonose. Weiterführende Informationen zur Blauzungenkrankheit sind auf der Homepage des Nationalen Referenzlabors am Friedrich-Loeffler-Institut sowie auf der Internetseite der Europäischen Kommission zu finden.

Die für Tiergesundheit zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: „Eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit kann großes Tierleid hervorrufen, wenn die Erkrankung ausbricht. Tierhalterinnen und Tierhalter empfänglicher Tierarten in Sachsen sollten ihre Bestände deshalb genau und aufmerksam beobachten. Bei Verdacht ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren. Ich betone aber ausdrücklich: Für Menschen besteht keine Gefahr. Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken.“

Was ist zu tun?

Tierhalter empfänglicher Tierarten sollten ihre Tiere gegen Angriffe der Vektoren (Gnitzen/Stechmücken) schützen. Beratung darüber, welche Mittel zugelassen und geeignet sind, bietet der bestandsbetreuende Tierarzt.

Eine Impfung kann vor einem schweren klinischen Verlauf schützen. Auch bei diesem Thema hat der bestandsbetreuende Tierarzt alle Kenntnisse und Informationen darüber, welche Impfstoffe gegenwärtig auf dem Markt verfügbar und geeignet sind. Die durchgeführten Impfungen sind zu dokumentieren und in der Hi-Tier-Datenbank (HIT) einzutragen.

Die Blauzungenkrankheit verursacht eine fieberhafte Allgemeininfektion mit zumeist unspezifischem Erscheinungsbild (erhöhte Körpertemperatur, Abgeschlagenheit, Fressunlust, Milchrückgang, Absonderung von der Herde, Entzündung und Rötung der Schleimhäute mit z. B. Augenausfluss, Speicheln, Nasenausfluss, Lahmheit, und bei tragenden Tieren bis hin zum Verlust der Frucht).

Bei schweren Verläufen können Tiere versterben. Erkrankungen von Einzeltieren sollten unbedingt durch den bestandsbetreuenden Tierarzt abgeklärt werden. Erkranken gleichzeitig oder kurz hintereinander mehrerer Tiere, die den Ausbruch einer BTV befürchten lassen können, ist unverzüglich das regionale Veterinäramt zu informieren.

Es gibt keine Therapie gegen diese Tierkrankheit. Der bestandsbetreuende Tierarzt wird mit dem Tierhalter einen Behandlungsplan zur Linderung der Symptome, die durch Schmerzen, Fieber und Entzündung entstehen, erstellen. Nach Änderung des EU-Rechts hat der Tierhalter keine Tötungsanordnung durch das Veterinäramt mehr zu befürchten.

Für Tierhalter, die handeln wollen, bedeutet der Verlust des Freiheitsstatus von BTV darüber hinaus folgendes: Das Verbringen in BTV-freie Gebiete bedarf der Genehmigung durch die örtlich zuständige Veterinärbehörde.

Weiterführende Informationen zur Blauzungenkrankheit beim Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/

Internetseite der Europäischen Kommission: https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en

Kontaktliste der Veterinärämter in Sachsen: https://www.gesunde.sachsen.de/anschriften-der-lebensmittelueberwachungs-und-veterinaeraemter-5508.html

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