Je höher die Temperaturen, desto mehr Besucher am Werbeliner See: Der Wunsch nach Erfrischung im kühlen Nass ist zwar verständlich, im Naturschutzgebiet (NSG) Werbeliner See aber völlig fehl am Platz. Darauf macht einmal mehr das Umweltamt des Landkreises Nordsachsen aufmerksam. Illegale Freizeitaktivitäten hätten dem Areal teilweise große Schäden zugefügt.

Am Werbeliner See wurden bisher mehr als 650 Tier- und 280 Pflanzenarten erfasst. Sehr seltene und streng geschützte Arten wie Seeadler und Fischotter, Rothalstaucher, Bartmeise und Rohrweihe sowie Orchideen und viele andere leben bzw. wachsen hier. Außerdem dient das Gebiet von Herbst bis Frühjahr als wichtiger Rastplatz für tausende Zugvögel.

„Die enorme Artenvielfalt, die sich in diesem Naturschutzgebiet entwickelt hat, ist einzigartig, besonders im Hinblick auf unsere dicht besiedelte Region. Dieses Zusammenspiel macht die vorhandene Biodiversität jedoch auch sehr störanfällig. Darum braucht es den Respekt und Abstand von uns Menschen“, erklärt Umweltdezernent Dr. Eckhard Rexroth.

„So schrecken beispielsweise freilaufende Hunde und illegal Badende die Brutvögel im Uferbereich auf. Nicht selten verlassen die Tiere ihre Nester im Kies oder Schilf und geben somit ihre Brut für immer auf. Teilweise werden auch die unscheinbaren Eier der Bodenbrüter übersehen und zertreten. Bereits natürliche Einflüsse und eingeschleppte Räuber wie Waschbär oder Mink setzen dem Nachwuchs der geschützten und teilweise vom Aussterben bedrohten Vogelarten deutlich zu. Negative menschliche Einflüsse gefährden sie noch mehr.“

Freizeitaktivitäten wie Wandern, Radfahren und Naturbeobachtungen sind im NSG Werbeliner See nur auf den befestigten Wegen erlaubt und hier auch ausdrücklich erwünscht. Zum Baden, Sonnen oder Bootfahren wurde der benachbarte Schladitzer See ausgebaut.

Auch diesen Sommer informieren Mitarbeiter des Landratsamtes verstärkt die Besucher über die Regeln im Naturschutzgebiet. „Dabei geht es nicht darum, Menschen aus dem Gebiet zu vertreiben, sondern ihnen vielmehr die einzigartige Natur aufzuzeigen und somit erlebbar zu machen. Dieses erklärte Ziel ist jedoch nur unter Wahrung der geltenden Regeln und mit Respekt vor der Natur und anderen Erholungssuchenden umsetzbar“, sagt Dr. Rexroth.

Da es sich um gesetzlich festgelegte Gebietsregeln handelt, kann es von Seiten der Behörde zusätzlich zu Kontrollen mit Bußgeldern bei etwaigen Verstößen kommen. Zur Erkundung der besonderen Artenvielfalt und Information über die Entwicklung des Gebietes werden kostenfreie Exkursionen angeboten.

Weitere Infos: www.nsgwerbelinersee.de

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