Die Stadt Leipzig unterstützt auch im Jahr 2025 interkulturelle Projekte von Leipziger Vereinen und Verbänden sowie die Arbeit von Leipziger Migrantinnen- und Migrantenorganisationen. Die entsprechenden Anträge auf Fördermittel müssen bis zum 30. September 2024 schriftlich beim Referat für Migration und Integration vorliegen.
Förderfähig sind öffentlichkeitswirksame und interkulturelle Vorhaben, die der gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Teilhabe der in Leipzig lebenden Migrantinnen und Migranten dienen. Auch Angebote, die das Wissen über sowie die Akzeptanz von ethnischer, kultureller und religiöser Vielfalt in der Stadtgesellschaft fördern, können unterstützt werden. Die Förderrichtlinie schließt zudem auch Maßnahmen ein, die der Prävention vor und dem Abbau von Ressentiments, Vorurteilen und Diskriminierungen aufgrund ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit dienen.
Antragsberechtigt sind in Leipzig ansässige juristische Personen des Privatrechts, die gemeinnützig arbeiten, in ein Vereins- oder Handelsregister eingetragen sind und gemäß ihrer Satzung und Selbstdarstellung die oben genannten Inhalte erfüllen.
Das Referat für Migration und Integration berät gerne bei der Antragstellung. Dies wird insbesondere beim Erstantrag empfohlen. Termine hierfür können per Mail über migration.integration@leipzig.de vereinbart werden. Die Fachförderrichtlinie des Referats zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen sowie die Antragsformulare, welche zwingend benutzt werden müssen, können unter www.leipzig.de/integrationsfoerderung abgerufen werden.
Verspätete, unvollständige oder formlose Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei Bedarf die Nutzung des Fristbriefkastens am Wirtschaftseingang des Neuen Rathauses empfohlen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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