Sachsens Landwirtschaftsministerium erweitert seine Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung. Ab Freitag (19.7.) kann für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen ein zusätzlicher Zuschuss von zehn Prozentpunkten auf den jeweiligen Fördersatz gewährt werden. Dafür müssen die Betriebe mehr als 50 Prozent ihrer landwirtschaftlichen Produkte in regionalen Wertschöpfungsketten erfassen, verarbeiten und vermarkten. Besonders begünstigt werden hierdurch Betriebe der Lebensmittelverarbeitung.

Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „In dem wir die regionale Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkten besser unterstützen, stärken wir kleinere und mittlere Unternehmen der Lebensmittelbranche und damit deren Krisenfestigkeit. Die letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig regionales Wirtschaften ist. Das mindert einseitige Abhängigkeiten. Außerdem ist Regionalität gut für das Klima und Umwelt. Denn es entfallen Transporte. Und nicht zuletzt stärkt dies die Identität und das Vertrauen in die Produkte.“

Weitere Voraussetzung für die erhöhte Förderung ist, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in einer Region mit einer Größe von maximal insgesamt 80.000 km² stattfindet. Des Weiteren dürfen am Verarbeitungs- und Vermarktungsprozess zwischen der Stufe der Erzeugung und der Vermarktung an Endverbraucherinnen und -verbraucher maximal zwei Unternehmen beteiligt sein.

Ferner müssen vom Antragsteller Geschäftsbeziehungen mit beteiligten regionalen Erzeugern, Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen nachgewiesen werden, soweit das Vermarktungskonzept keine relevante Eigenvermarktung an Endverbraucherinnen und -verbraucher vorsieht.

Sachsens Landwirtschaftsministerium stellt im Rahmen dieses Programms jährlich rund drei Millionen Euro zur Verfügung. Finanziert wird dies über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu 60 Prozent aus Bundes- sowie zu 40 Prozent aus Landesmitteln. Letzteres erfolgt auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

In der Förderperiode 2015 bis 2023 wurden für 150 Verarbeitungs- und Vermarktungsvorhaben mit einem förderfähigen Investitionsvolumen von rund 113 Millionen Euro insgesamt Zuschüsse in Höhe von 25,9 Millionen Euro bewilligt.

Informationen zur Richtlinie Marktstrukturverbesserung (FRL MSV/2015):
https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-marktstrukturverbesserung-msv-2015-4228.html

Bewilligende Stelle ist die Sächsische Aufbaubank:
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-zur-marktstrukturverbesserung-rl-msv/2015

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