Die jahrelange Hängepartie für Prämiensparer:innen ist zu Ende. Die heutigen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigen: Sparkassen haben Prämiensparer:innen zu wenig Zinsen gezahlt. Festgelegt ist nun auch ein Maßstab, wie die Zinsen neu berechnet werden müssen. Für Prämiensparer:innen ergeben sich Ansprüche, die in der Regel im vierstelligen Bereich liegen dürften.
Der BGH urteilte heute zu den Klagen der Verbraucherzentrale gegen die Saalesparkasse und die Ostsächsische Sparkasse Dresden. Die Urteile sind richtungsweisend für die gesamte Branche und weitere Verfahren der Verbraucherzentrale.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands: „Heute ist ein guter Tag für geprellte Prämiensparer:innen. Der Bundesgerichtshof hat einen Maßstab festgelegt, wie Sparkassen falsch berechnete Verträge neu berechnen müssen. Jetzt müssen alle Sparkassen tätig werden und von sich aus Entschädigungen in die Wege leiten. Prämiensparer:innen müssen eine finanzielle Entschädigung erhalten, ihnen stehen erhebliche Nachzahlungen zu. Die Urteile sind ein großer Erfolg für Prämiensparer:innen und wegweisend für weitere noch laufende Sparkassen-Klagen der Verbraucherzentrale.“
Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen: „Wir haben als erste Verbraucherzentrale die falsche Zinsanpassung in Langzeitsparverträgen aufgedeckt und seither tausende Sparer:innen begleitet. Nun wurde endlich Rechtssicherheit geschaffen. Alle Sparkassen stehen jetzt in der Pflicht, ihre Verträge neu zu berechnen – und das für alle Prämiensparer:innen.
Es ist aus unserer Sicht nicht nötig auf weitere Urteile zu warten und Verbraucher:innen länger zappeln zu lassen. Wir sind stolz und freuen uns, dass sich die intensive Arbeit der letzten Jahre ausgezahlt hat und unterstützen alle Verbraucher:innen auch weiterhin – bis zum letzten Euro.“
Hintergrund
Die Verbraucherzentrale hat insgesamt 18 Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen eingereicht. Aus ihrer Sicht haben die Sparkassen bei dem Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ Zinsen jahrelang zu niedrig berechnet. Die Geldinstitute vertrieben das Produkt seit den 1990er Jahren.
Vielfach konnte die Verbraucherzentrale vor Oberlandesgerichten bereits Teilerfolge erreichen: Immer wieder urteilten Richter:innen, dass die verklagten Sparkassen Zinsen falsch berechnet haben. Die in den Prämiensparverträgen verwendeten Zinsklauseln seien unzulässig.
Allerdings setzte sich die Verbraucherzentrale für höhere Nachzahlungsansprüche ein, als Oberlandesgerichte in vorherigen Urteilen festgelegt hatten. Deshalb rief sie den Bundesgerichtshof an. Hierzu gab es heute die Urteile zu den Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (gegen die Saalesparkasse) sowie der Verbraucherzentrale Sachsen (gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden).
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte im Jahr 2021 Kenntnis von rund 1,1 Millionen Prämiensparverträgen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse sowie unter: www.vzbv.de/praemiensparen
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