Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. hat heute eine Studie mit dem Titel „Einführung einer progressiven Grunderwerbsteuer zur Regulation des landwirtschaftlichen Bodenmarkts – Einzelfragen zur Umsetzung einer Freibetragsregelung“ veröffentlicht. Diese zeigt, wie Bäuerinnen, Bauern und landwirtschaftliche Existenzgründer beim Landkauf finanziell entlastet werden können. Der Weg: Sie werden bis zu einer bestimmten Schwelle von der Grunderwerbsteuer befreit.

„Für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit wenig oder keinem Eigenland, der etwa in Nordrhein-Westfalen fünf Hektar Land kauft, würden sich die Gesamtkosten des Landkaufes damit um rund 26.000 € verringern.“ erläutert Martin Schutz, Vorsitzender der AbL, beispielhaft.

Die AbL weist im Zuge der Veröffentlichung darauf hin, dass bislang kein Bundesland in der Lage war, ein Agrarstrukturgesetz zu verabschieden. Der massive Anstieg der Kaufpreise für Agrarflächen und das zügellose Agieren außerlandwirtschaftlicher Investoren auf dem Bodenmarkt, geht damit vorerst ungebremst weiter. Gerade Existenzgründer haben es schwer an Land zu kommen. Martin Schulz, der selbst einen landwirtschaftlichen Betrieb in Niedersachsen bewirtschaftet, sieht daher gerade jetzt den Bund in der Verantwortung.

„Die Bundesregierung kann und muss nach dem vorläufigen Scheitern der Agrarstrukturgesetze nun selbst die Initiative übernehmen. Erst im Januar haben die Ampelfraktionen als Reaktion auf die Bauernproteste im Bundestag einen Antrag mit Fragen zur Zukunft der Landwirtschaft verabschiedet, der zum jetzigen Agrarpaket geführt hat. Die darin enthaltene Frage ,Wie kann landwirtschaftlichen Betrieben vor dem Hintergrund von Flächenkonkurrenzen und Preisentwicklung der Zugang zu landwirtschaftlichen Nutzflächen erleichtert werden?‘ bleibt im Agrarpaket bislang allerdings unbeantwortet. Unsere Studie zeigt, wie es gehen kann.“ so Schulz.

Eine der zentralen Erkenntnisse der Studie ist, dass die Umsetzung einer entsprechenden Freibetragsregelung für den Steuerzahler voraussichtlich sehr günstig zu haben wäre, da das Gesamtaufkommen an Grunderwerbsteuer nur marginal absinken würde. So zeigt die Studie, dass in den Bundesländern, in denen Zahlen dazu vorliegen, wie viel Prozent des gesamten Grunderwerbsteueraufkommens auf die Landwirtschaft entfallen, diese nur zwischen 1,7 und 6,1 Prozent liegen.

Da von einer Freibetragsregelung wiederum nur ein Bruchteil der hier berücksichtigen Landkäufe profitieren könnte, sind die Gesamtkosten einer Freibetragsregelung vernachlässigbar niedrig. Schulz hierzu. „Eine Freibetragsregelung verursacht geringe Kosten, hat aber eine hohe Wirksamkeit, Agrarflächen in bäuerlicher Hand zu halten und die Voraussetzungen für junge Menschen, die sich eine Existenz in der Landwirtschaft aufbauen möchten, zu verbessern.“

Inhaltlich ist die Veröffentlichung ein Follow-up zu der bereits im Jahr 2022 präsentierten Studie „Einführung einer progressiven Grunderwerbsteuer zur Regulation des landwirtschaftlichen Bodenmarktes – Rechtstechnische Umsetzbarkeit“.  Verfasst wurde die neuerliche Studie abermals von Prof. Dr. Antje Tölle von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie Dr. Wolf-Georg Freiherr von Rechenberg und Dr. Moritz Mühling von der Kanzlei BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN (BRL).

Neben der Frage der potenziellen Steuerverluste einer Freibetragsregelung werden in der neuen Studie, u.a. Vorschläge zur Gegenfinanzierung, zur Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht sowie zur Ausgestaltung weiterer Punkte einer Freibetragsregelung vertieft diskutiert.

Hintergrundinformationen:

  • Im Jahr 2020 wurde innerhalb der AbL das Konzept der „Progressiven Grunderwerbsteuer“ entwickelt. Dieses sieht vor, dass der Grunderwerbsteuersatz beim Kauf von Agrarflächen nicht einheitlich ist, sondern in Abhängigkeit des bereits vorhandenen Landbesitzes ansteigt oder sinkt. Damit würde der Kauf von Agrarflächen für Akteure ohne oder mit wenig Landeigentum günstiger, wohingegen er für Akteure mit umfangreichem Landeigentum steigt. Im Jahr 2022 hat die AbL eine erste Studie zur rechtstechnischen Umsetzbarkeit dieser Idee veröffentlicht (siehe hier). In den anschließenden Gesprächen stellte sich heraus, dass sich insbesondere eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer für Existenzgründer und Akteure mit wenig oder keinem Landeigentum über Partei- und Verbandgrenzen hinweg einer großen Zustimmung erfreut.
  • Die gesamte aktuelle Studie finden Sie einseitig und doppelseitig > hier.
    Eine Druckversionen kann im AbL-Verlag bestellt werden > hier.

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