Heute haben sich die Koalitionspartner auf Hilfen für die Frostschäden im Obst- und Weinbau geeinigt. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass den Betroffenen in dieser herausfordernden und teilweise existentiellen Situation rasch Hilfe geleistet werden muss. Grundlage für die Hilfen ist die Förderrichtlinie Hilfen Land- und Forstwirtschaft. Die Richtlinie (REVOSax Landesrecht Sachsen – FRL Hilfen Land- und Forstwirtschaft) beschreibt unter anderem Förderquoten und -voraussetzungen.
Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Wir helfen den betroffenen Obstbaubetrieben und den Winzerinnen und Winzern. Dafür habe ich mich in den letzten Wochen massiv eingesetzt. Denn klar ist: Die Fröste Ende April haben massive und teilweise existenzielle Schäden verursacht. Wir haben heute die grundlegenden Fragen geklärt, wie wir den betroffenen Betrieben helfen werden.
Das ist eine wichtige Botschaft für die Branche. Denn Obst- und Weinbau gehören zu Sachsen, wir brauchen die Betriebe für unser Ziel lebendiger ländlicher Räume und mehr regionaler Wertschöpfung. Mit der heutigen Einigung gehen wir kommenden Dienstag ins Kabinett.“
Ministerpräsident Michael Kretschmer: „Die Staatsregierung steht in dieser schwierigen Lage fest an der Seite der sächsischen Obstbaubetriebe. Wir haben eine tragfähige Lösung gefunden, damit die betroffenen Betriebe zeitnah Unterstützungsmöglichkeiten erhalten. Dort wo Existenzen bedroht sind werden wir den durch Ernteausfälle betroffenen Betrieben einen Teil des entstandenen Schadens ersetzen.
Auch wenn eine konkrete Schadensermittlung zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich ist, können bereits jetzt weitgehende Ausfälle der Ernte im Jahr 2024 im Obst- und Weinbau als gesichert angesehen werden. Die fehlenden Einnahmen, mehrere unterdurchschnittlichen Ernten und fehlenden Rücklagen, stellen eine ernsthafte Gefahr für den sächsischen Obst- und Weinbau dar. Den Betroffenen muss in diesen herausfordernden und teilweise existenziellen Situationen rasch Hilfe geleistet werden.“
Nach ersten Schätzungen wird von einem Hilfsvolumen in Höhe von 22 Millionen Euro ausgegangen, wobei 20 Millionen Euro für den Obstbau und zwei Millionen für den Weinbau veranschlagt werden.
Die technische Umsetzung wird zwischen SMEKUL und SMF geklärt. Ein förmlicher Kabinettsbeschluss soll in der Sitzung am 4. Juni 2024 erfolgen.
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