Die Stadt Leipzig bittet die Leipzigerinnen und Leipziger darauf zu achten, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der bedrohten Vogelart Kiebitz, Vogel des Jahres 2024, zu schützen. Basierend auf einer Allgemeinverfügung darf deshalb die Fläche im Bereich des Kleewinkels zwischen Gundorf und Bienitz seit dem 3. März 2024 nicht betreten oder befahren werden. Auch Hunde dürfen nicht frei laufen.
In den vergangenen Wochen waren immer wieder Verstöße festgestellt worden. In den überwiegenden Fällen wurden die Verbote nicht eingehalten, da die Personen keine Kenntnis der Verbote und den möglichen Folgen für die dort brütenden Tiere hatten. Deswegen weisen seit dem 15. März zusätzliche Hinweisschilder an den Grenzen des Gebiets deutlich auf die wichtigsten Regeln hin.
Es konnten bereits wiederholt Kiebitze sowie zahlreiche weitere Vögel in dem Gebiet gesichtet werden. Immerhin handelt es sich hier um den einzig verbleibenden Brutstandort des Kiebitzes in Leipzig. Gleichzeitig werden neben der Aufklärungsarbeit weiterhin regelmäßig Kontrollen im Gebiet durchgeführt und Verstöße auch entsprechend geahndet.
Die „Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig über Schutzmaßnahmen für die Vogelarten Rohrweihe (Circus aeruginosus) und Kiebitz (Vanellus vanellus) am Kleewinkel“ ist noch bis zum 30. Juni 2024 gültig.
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