In dieser Woche überweist Sachsen rund 26 Millionen Euro für freiwillige Vorhaben des Arten- Biotop- und Klimaschutzes auf Landwirtschaftsflächen. Insgesamt wurden Auszahlungen für 2.393 Antragsteller bewilligt. Das sind allen voran landwirtschaftliche Betriebe, aber auch Umwelt- und Landschaftspflegeverbände oder Einzelpersonen.
Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK/2023). Aktuell werden entsprechende Maßnahmen aus dem Jahr 2023 auf über 36.000 Hektar Ackerland mit 10,6 Millionen Euro sowie auf 34.000 Hektar Grünland mit 15,6 Millionen Euro gefördert.
Für Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Wolfram Günther ist dies ein zufriedenstellender Start in die Förderperiode 2023 bis 2027. Günther: „Viele sächsische Betriebe, Verbände und Einzelpersonen betreiben weiterhin freiwillig Natur-, Umwelt- und Klimaschutz in der Fläche. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, vor allem von Insekten und Vögeln.
Zudem schonen sie Böden, unser Wasser und das Klima. Dieses Engagement unterstützen wir als Freistaat. Im Übrigen bringt es mehrfachen Nutzen. Denn Natur-, Umwelt- und Klimaschutz kommen auch der Krisenfestigkeit unserer Landwirtschaft und ländlichen Räume zu Gute.“
Maßnahmen auf Ackerland zielen schwerpunktmäßig darauf ab, durch eine überlegte Bewirtschaftung die biologische Vielfalt zu erhöhen. Durch einzelne Maßnahmen werden Wasser- und Bodenerosionen vorgebeugt und die Bodenbewirtschaftung verbessert. Für Insekten, Vögel und andere Wildtiere bieten Naturschutzbrachen und Blühflächen wertvolle Trittsteinbiotope mit einem vielseitigen Nahrungsangebot. Zusätzlich erbringt der Ausschluss des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Düngemitteln einen erheblichen Beitrag zum Arten-, Gewässer- und Klimaschutz.
Die Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Grünlandflächen dienen durchweg dem übergreifenden Ziel des Arten- und Biotopschutzes. Die gezielte Biotoppflege oder eine naturschutzgerechte Beweidung durch Rinder und Pferde sind Beispiele solcher Vorhaben.
Die Agarumweltprämie gleicht den erhöhten Aufwand oder den sich aus der Einhaltung der Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen ergebenden Einkommensverlust aus. Die aktuelle Zahlung nach der Förderrichtlinie AUK/2023 wurde weitestgehend aus Umschichtungsmitteln aus den Direktzahlungen nach dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie aus der bundesdeutschen Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) finanziert.
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