Die Stadt Leipzig prüft aktuell, ob in drei weiteren Wohngebieten eine so genannte Soziale Erhaltungssatzung erlassen werden kann. Deshalb verschickt das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung zusammen mit dem Büro Landesweite Planungsgesellschaft Berlin ab dieser Woche rund 10.700 Fragebögen an zufällig ausgewählte Bewohner und Bewohnerinnen in der Südvorstadt, in Gohlis-Süd und Schönefeld-Abtnaundorf.
In diesen Stadträumen besteht möglicherweise ein hohes Potential, dass Wohnraum aufgewertet wird – und entsprechend die Gefahr, dass die dort ansässige Bevölkerung verdrängt wird. Mit der Befragung soll dies nun näher untersucht werden.
Das Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung besteht darin, zu verhindern, dass Bewohner durch ungeeignete, überteuerte Sanierungen oder weil Wohnungen umgenutzt werden aus ihren Stadtvierteln wegziehen müssen. Wohnraum darf in diesen Gebieten nur bis zu einem durchschnittlichen Standard modernisiert werden. Darum müssen etwa bauliche Änderungen vorab von der Stadt genehmigt werden. Die Funktionsweise der Sozialen Erhaltungssatzungen erklärt ein Video auf der Internetseite www.leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung.
Für acht Gebiete in Leipzig bestehen bereits derartige Satzungen – im Stadtbezirk Alt-West für die Bereiche „Leutzsch“, „Lindenau“ und „Alt-Lindenau“, im Südwesten „Plagwitz/ Kleinzschocher“, im Osten die „Eisenbahnstraße“ und „Am Lene-Voigt-Park“, im Süden „Connewitz“ sowie im Norden das Gebiet „Eutritzsch“. Die Gebiete sind hierbei nicht deckungsgleich mit den Ortsteilen, sondern folgen städtebaulichen Erfordernissen.
Alle angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Fragen innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Die ausgefüllten Fragebögen können im beiliegenden Umschlag portofrei zurückgeschickt werden. Die Teilnahme an der Haushaltsbefragung ist freiwillig. Die Ergebnisse sind jedoch umso zuverlässiger, je mehr Menschen die Fragen beantworten.
Alle Angaben werden streng vertraulich nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung behandelt. Die Ergebnisse fließen in die Untersuchung zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen und in die Arbeit städtischer Ämter ein.
Weitere Informationen gibt es online unter www.leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung.
Keine Kommentare bisher