Vor der dritten Verhandlungsrunde zum Vergütungstarifvertrag (AVN-Sachsen) am 23. Februar 2024 werden die Beschäftigten der betroffenen Verkehrsunternehmen zu einem zweitägigen Warnstreik aufgerufen.

Damit soll ein deutliches Zeichen gesetzt werden, um den berechtigten Forderungen der Beschäftigten zur Vergütungserhöhung auf dem Level des öffentlichen Dienstes der Kommunen und vergleichbarer Tarifentwicklung in den städtischen Verkehrsunternehmen in Sachsen Nachdruck zu verleihen. Mit den bisher vorgelegten Angeboten der Arbeitgeber wurde diesen nicht annähernd Rechnung getragen.

Die Abstände zu vergleichbaren Tarifbereichen betragen mehrere hundert Euro/Monat und es gibt massive Abwanderung von Fachkräften. Deshalb sind die Forderungen der ver.di mehr als gerechtfertigt.

Forderungen von ver.di:

1. Anwendung der Vergütungstabellen entsprechend §1 des Vergütungstarifvertrages für geringfügig Beschäftigte (u. a. Rentner) und die Anwendung der Auszubildenden-Vergütung bei Praktikanten (außer Schüler-Praktika) und Werkstudenten.

2. Erhöhung der Auszubildenden-/Praktikantenvergütung um 200 Euro/Monat zum 1. Januar 2024.

3. Erhöhung der Vergütung um 22 Prozent, mindestens 750 Euro/Monat zum 1. Januar 2024.

4. Laufzeit des Vergütungstarifvertrages 12 Monate (bis 31.12.2024)

Dem gegenüber steht das letzte „Angebot“ der Arbeitgeber vom 18.01.2024:

Lineare Vergütungserhöhung:

  • ab Oktober 2024 5 %
  • ab Januar 2025 3 %
  • ab September 2025 3 %
  • Zahlung Inflationsausgleichsprämie in zwei Schritten bis Juni 2024 in Höhe von 2000 Euro
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung noch kein Angebot
  • Anwendung des Tarifwerkes auch auf geringfügig Beschäftigte (u. a. Rentner) keine Einigung
  • Laufzeit des Tarifvertrages 28 Monate (mit Signal zur Verkürzung)

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