Den Ausgang der Bürgerentscheide in Neukieritzsch kommentiert der Landesvorsitzende von Die Linke Sachsen, Stefan Hartmann, wie folgt: „Auch wenn die Bürgerentscheide in Neukieritzsch offenbar am erforderlichen Quorum gescheitert sind: Das Signal, das sie senden, dürfen die Bundes- und die Landesregierung nicht ignorieren. Sie zeigen deutlich, dass es eine Kurskorrektur auf dem Weg zur vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien braucht.
Statt die Energiewende den Eigentümern der großen Konzerne zu überlassen, sollte der Bund den Kommunen die Zügel in die Hand geben. Bund und Land müssen durch gezielte Förderung die Kommunen in die Lage versetzen, den Ausbau der Wind- und Solarenergie selbst zu übernehmen. Wenn Private bauen, dann müssen die Kommunen finanziell beteiligt werden.
Dadurch würden Gewinne die kommunalen Haushalte stärken, anstatt die Dividenden der Aktionärinnen und Aktionäre zu bezahlen. Indem wir die Bürgerinnen und Bürger direkt profitieren lassen, steigern wir die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren.
Gleichzeitig ist es bedenklich, wenn in einer weitläufigen Kommune wie Neukieritzsch nur zwei Wahllokale zur Verfügung stehen. Bürgerbeteiligung sollte immer ernst genommen werden, egal wie man zum Ergebnis steht.“
Jens Kretzschmar, Vorsitzender Die Linke Westsachsen und Kreisrat, und Andy Krummsdorf, Kandidat der Linken für den Kreisrat aus Neukieritzsch und Ortsvorsteher von Deutzen, ergänzen:
„Es ist wichtig, dass der so bedeutsame Ausbau der erneuerbaren Energien auf das ganze Land verteilt wird. Im Gegensatz zur Kohle bieten Sonnen- und Windenergie die Möglichkeit, sie dezentral auszubauen. Diese Chance sollten wir durch gezielte Planung nutzen, um die Lasten gleichmäßig zu verteilen. Eine Energiewende, die gegen und nicht mit den Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt wird, ist zum Scheitern verurteilt.“
Die Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag hat im Januar hierzu erneut ein „Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz“ (Drucksache 7/15543) vorgelegt, welches Betreiber*innen von Windenergieanlagen oder Photovoltaik-Freiflächenanlage dazu verpflichtet soll, die Standortgemeinden und deren Bevölkerung finanziell am Ertrag zu beteiligen.
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