Das sächsische Kabinett hat Ende November 2023 mit der „Förderrichtlinie Lokale Innovationsräume für Digitalisierung“ ein einzigartiges Angebot zur Unterstützung des digitalen Wandels in Sachsen beschlossen. Dafür stehen bis zu zwölf Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung.
„Nun starten wir unseren Aufruf zum Aufbau und Betrieb von innovativen Orten, in denen die digitale Transformation in Sachsen von einem sehr breiten Potential profitieren und das digitale Ökosystem weiter wachsen kann. Ich bin gespannt auf die eingereichten Konzepte“, so Digitalminister Martin Dulig.
Lokale Innovationsräume für Digitalisierung, kurz LIfDs, sind Orte, in denen Modellprojekte zu Co-Working-Flächen, Innovations- und Lösungslaboren oder Digitallaboren eingerichtet, betrieben und weiterentwickelt werden. Ziel der Förderung ist es, durch einen cross-sektoralen, übergreifenden Ansatz die Vernetzung von Menschen, Projekten und Organisationen auf dem Gebiet der Digitalisierung voranzutreiben.
LIfDs sind nicht nur Anlaufpunkte für Unternehmen, sondern sollen mit ihren Angeboten auch Bürgerinnen und Bürger für digitale Themen interessieren und dazu beitragen, deren digitale Kompetenzen zu stärken und für Teilhabe zu sorgen.
Digitalminister Dulig: „Die Digitalisierung begegnet uns überall und ändert die Art, wie wir leben und arbeiten rasant. Dabei sorgt der digitale Wandel nicht nur für neue Produkte und Dienste, sondern verlangt von den Menschen, Schritt zu halten und sich neue Kompetenzen anzueignen. Die ‚Lokalen Innovationsräume für Digitalisierung‘ sind wichtige Orte der Begegnung, des Lernens und des Austauschs, die uns dabei helfen können.
Schon heute sind Coworking-, Maker-, und Hackerspaces, FabLabs und Digitallabore wichtige Anlaufpunkte in Sachsen. Sie bieten die Chance, verschiedene wirtschaftliche und gesellschaftliche Akteure zusammenzubringen, die in der Regel nicht einfach zueinander finden.“
Das Programm besteht aus zwei Förderbereichen. Der erste Fördergegenstand ermöglicht den Aufbau und den Betrieb von sachsenweit verteilten stationären LIfDs, deren Ziel es ist, verschiedene Nutzergruppen den Zugang zu Orten der Digitalisierung und des Austausches zu ermöglichen und die lokale Vernetzung zu digitalen Themen zu befördern.
Der zweite Fördergegenstand unterstützt die Errichtung und den Betrieb einer mobilen LIfD-Lösung, die sich zum Ziel setzt, Digitalisierung, Austausch und Vernetzung in die Regionen zu bringen, in denen sich bisher keine lokalen Innovationsräume finden lassen. Dieser mobile Innovationsraum soll Impulse für neue Ideen und zukünftige Projekte in diesen Regionen setzen.
Über den heute gestarteten Projektaufruf wird interessierten zukünftigen Betreibern von Lokalen Innovationsräumen für Digitalisierung die Möglichkeit gegeben, ihre Konzepte vorzulegen. Die Abgabefrist endet am 15. März 2024. Die Konzepte sind über das Onlineportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen und werden anschließend durch ein Gremium bewertet.
Im Falle einer positiven Entscheidung erfolgt die Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Antrags bei der SAB. Die maximale Zuwendung für stationäre LIfD beträgt 400.000 Euro. Der mobile Innovationsraum wird mit maximal 3.000.000 EUR gefördert.
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