Die Torgauer Schlosskapelle gehört zu den elf deutschen Vorschlägen für die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt. Nach ihrer Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz am 4. Dezember 2023 wird die sogenannte Tentativliste ab 1. Februar 2024 der UNESCO in Paris zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
Sieben der nun beschlossenen Vorschläge sind neu auf der Liste. Sie wurden in einem umfangreichen Verfahren auf Grundlage von Anträgen aus den Bundesländern ausgewählt. Die Schlosskapelle gehört zu den vier Nominierungen, die bereits auf der vorhergehenden Liste einen Platz hatten – ursprünglich aber in einer anderen Konstellation. So bemühte sich Schloss Hartenfels samt Kapelle 2016 darum, als Erweiterung der bereits als Weltkulturerbe geführten Luthergedenkstätten Wittenberg anerkannt zu werden.
Der Antrag wurde damals zurückgezogen und der Fokus nun von der Gesamtanlage Schloss Hartenfels auf die Schlosskapelle als Prototyp des protestantischen Kirchenbaus verlegt.
„Die Kapelle gilt als erster protestantischer Kirchenneubau weltweit und wurde von Martin Luther persönlich am 5. Oktober 1544 mit einer Predigt eingeweiht. Hier wurden die Vorstellungen des Reformators einer protestantischen Gottesdienstgestaltung erstmals in Architektur umgesetzt.
Gleichzeitig unterstreicht die räumliche Anbindung der Kurfürstlichen Gemächer an die Kapelle die enge Verbindung zwischen der Lehre Luthers und den in Torgau residierenden sächsischen Kurfürsten. Torgau war in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts das politische Zentrum der Reformation, und die Schlosskapelle ist das bauliche Zeugnis davon“, erläutert Lydia Klöppel, Leiterin des Kulturbetriebs Schloss Hartenfels, der zum Landratsamt Nordsachsen gehört.
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