Petitionen sind ein zentrales Mittel der politischen Beteiligung. Die gesetzlichen Regelungen müssen allerdings modernisiert werden. Die Linksfraktion macht dazu per Gesetzentwurf Vorschläge (Drucksache 7/13745). Dazu hörte der Rechtsausschuss heute Sachverständige. Marika Tändler-Walenta, Obfrau im Petitionsausschuss, stellte anschließend die Vorschläge der Linksfraktion vor. Bei der Pressekonferenz war der Bundesvorsitzende von Mehr Demokratie e. V., Ralf-Uwe Beck, zu Gast. Tändler-Walenta erklärt:

„Petitionen bieten die Möglichkeit, am demokratischen Prozess teilzunehmen und Vorschläge einzubringen. Das parlamentarische System lebt von diesen Impulsen. Dazu muss der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger allerdings wahrnehmbar sein. Sachsens Petitionsrecht ist mehr als 30 Jahre alt und hinter gesellschaftlichen wie technologischen Entwicklungen hoffnungslos zurückgeblieben.

,Wir werden Bürgeranliegen transparenter gestalten‘, versprachen CDU, Grüne und SPD 2019. Dieser Ankündigung folgten keine Taten. In Zeiten, in denen die Demokratie in Frage gestellt wird, müssen auch Petitionen als demokratisches Instrument gestärkt werden. Bisher gehen noch immer viele Bürgerinnen und Bürger davon aus, dass Petitionen kaum Erfolg versprechen. Wir möchten, dass das Verfahren transparenter, öffentlicher, niederschwelliger und gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention barrierefrei wird.

Es gibt bisher kaum gesetzliche Regelungen zum Petitionsverfahren, sondern die Grundsätze des Petitionsausschusses bilden dessen Rahmen. Diese Vorgaben sind viel zu restriktiv. Wir wollen die Möglichkeiten erweitern. Alle sollen Petitionen vorbringen können– deshalb sollen sie auch in Brailleschrift, mündlich oder gebärdensprachlich eingereicht werden können, wie in Hessen oder Thüringen.

Wir wollen zudem die Digitalisierung nutzen: Der Landtag muss Online-Petitionen ermöglichen, wie der Bundestag es schon 2005 getan hat. Eine öffentliche Online-Plattform soll Debatten ermöglichen. Den Schutz personenbezogener Daten wollen wir ebenso regeln wie das Verfahren zu Massen- und Sammelpetitionen.

Zudem schlagen wir vor, dass die Staatsregierung binnen vier Wochen nach der Einreichung zu einer Petition dazu Stellung nehmen muss, in Eilfällen binnen sieben Tagen. Auch bestandskräftige Verwaltungsentscheidungen sollen Gegenstand einer Petition sein können. Wird der Staatsregierung eine Eingabe überwiesen, so muss sie den Landtag innerhalb von sechs Wochen schriftlich darüber informieren, was sie veranlasst hat.

Außerdem soll der Petitionsausschuss Geld für einen Härtefallfonds bekommen. Damit soll er Petentinnen und Petenten helfen können, die unverschuldet in eine besondere wirtschaftliche Notlage geraten sind. Die Unterstützung muss geeignet sein, die Folgen für die Betroffenen mildern zu können. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat der sächsische Ausschuss immer noch keine Möglichkeit, solche Zuschüsse zu gewähren!“

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