Der Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtages hat in seiner Sitzung Sachverständige zu den Entwürfen für das Gesetz zum Erhalt und zur Verbesserung der sächsischen Agrarstruktur (Sächsisches Agrarstrukturgesetz – SächsAgrStrG, Drs 7/14655) sowie für das Sächsisches Höfegesetz (SächsHöfeG, Drs 7/14661) der Koalitionsfraktionen CDU, Bündnisgrüne und SPD angehört.
Volkmar Zschocke, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, erklärt zum Gesetzespaket: „Unser Acker gehört in die Hände der sächsischen Landwirtinnen und Landwirte, er darf kein Spekulationsobjekt sein. Unsere Bäuerinnen und Bauern haben sonst das Nachsehen gegenüber großen Investoren, die für Ackerflächen horrende Summen zahlen.
Damit treiben sie die Bodenpreise kontinuierlich weiter in die Höhe. Dieser Entwicklung muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden! Ein Agrarstrukturgesetz schützt unsere Landwirtinnen und Landwirte bei Kauf und Pacht vor überhöhten Preisen. Bezahlbare Flächen sind die zentrale Existenzgrundlage für unsere Bäuerinnen und Bauern.“
„Mit dem Agrarstrukturgesetz erleichtern wir sächsischen Landwirtinnen und Landwirten künftig den Zugang zu Agrarflächen und erschweren Flächenerwerb durch Großinvestoren wie etwa Versicherungen, Immobilienkonzerne und Discounter. Der Gesetzentwurf setzt auch die jahrelange Forderung des Bauernverbandes um, dass die Flächen in einer Region sich nicht bei nur wenigen Eigentümern konzentrieren und damit dem Wettbewerb schaden.
Unverständlich bleibt die in der Anhörung vorgetragene Position des Sächsischen Bauernverbandes. Dieser hat keine Idee, wie das Problem gelöst werden kann, lehnt das vorgelegte Gesetz dennoch grundsätzlich ab. Die Anhörung hat aber gezeigt: Wer den Verlust und Ausverkauf von sächsischen Agrarböden künftig wirksam stoppen will, befürwortet ein solches Gesetz.“
Jobst Jungehülsing, Diplom-Agraringenieur und Ministerialrat a.D., erläuterte in der Anhörung zum Zweck des Agrarstrukturgesetzes: „Es ist ein wesentliches agrarstrukturelles Ziel, die verfügbaren Ackerflächen auf viele Eigentümer zu verteilen. Dieses Ziel erscheint nach einer aktuellen Studie des Thünen-Instituts in den ostdeutschen Ländern jedoch gefährdet.
Obergrenzen für Betriebsgrößen sind ein geeignetes Instrument, um dieses Problem anzugehen, und mit EU-Recht vereinbar. Die Grenze im Sächsischen Agrarstrukturgesetz läge vergleichsweise hoch. Hinzu kommen umfangreiche Ausnahmen und eine Härtefallregelung. Damit erscheint die Obergrenze in dem Entwurf zielgerichtet, aber moderat.“
„Der Gesetzentwurf ist ein sehr guter Rahmen für eine stabile Agrarstruktur in Sachsen. Eine Agrarstruktur mit Pachten, die aus den Erträgen gedeckt sind, mit Bodenpreisen, die von ortsansässigen Landwirten bezahlt werden können, mit einem funktionierenden Generationswechsel und mit Wertschöpfung, die in der Region bleibt.“
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Außerdem wurde heute im Ausschuss das sogenannte Höfegesetz angehört. Mit dem Höfegesetz soll die Betriebsfortführung im Erbfall erleichtert und so die sächsischen Landwirtinnen und Landwirten gestärkt werden. Damit träge das Höfegesetz zu einer ausgewogenen Agrarstruktur im Freistaat bei.
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