In der Großen Anfrage zum Thema „Arbeits- und Fachkräftebedarf in Sachsen“ (Drucksache 7/13519) wurden in den Fragen 359 bis 379 nach der Personalausstattung in der Justiz und Justizvollzuges gefragt. In der Antwort der Staatsregierung heißt es, dass bei den Richterinnen und Richter rund 85 Stellen unbesetzt waren, was circa 7,5 Prozent der planmäßigen Stellen ausmacht.
Bis zum Jahre 2030 scheiden von den aktuell im Dienst befindlichen Richterinnen und Richtern 440 Personen aus, das sind fast 39 Prozent. In der Ordentlichen Gerichtsbarkeit sind es immerhin 45 und bei den Arbeitsgerichten sogar 75 Prozent.
In der Staatsanwaltschaft sind aktuell fast 41 Stellen unbesetzt – eine Quote von 10,3 Prozent. Bis zum Jahre 2030 scheiden 20 Prozent der derzeit tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus.
Dazu erklärt Rico Gebhardt, rechtspolitischer Sprecher: „Die Justiz steht vor enormen Herausforderungen, um ausreichend Personal zu finden, das letztlich Recht sprechen soll. Wenn das nicht geschieht, erzeugt das Frust u. a. im Bereich Strafverfolgung bei den Ermittlungsbehörden, aber insbesondere bei den Betroffenen von Straftaten.
Die Auskunft der Regierung, was sie unternehmen will, um das Problem zu lösen, kann nicht befriedigend. Was wir brauchen ist ein Bündel von Maßnahmen, um die Situation langfristig zu lösen. Dazu gehören gute Arbeitsbedingungen und ausreichend nichtrichterliches Personal. Vor allem wieder eine Juristenausbildung nicht nur an der Universität Leipzig, sondern auch an der Universität Dresden.
Die von der CDU vorangetriebene Abschaffung der juristischen Hochschulausbildung und die Schließung der Juristischen Fakultät der TU Dresden im Rahmen des Hochschulentwicklungsplans 2018 war gut für den Standort Leipzig. Allerdings schlecht für Dresden und für dessen Umland.
Die Erfahrung in anderen Berufsgruppen zeigt, dass, wenn keine heimatnahe Ausbildung möglich ist, immer diese Regionen verlieren. Besonders deutlich wurde das in der Lausitz. Dieser Entwicklung muss schnellstens gegengesteuert werden – auch im Interesse der Ausbildung und Gewinnung von Fachkräften für die Justiz.“
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