Veranstaltungshöhepunkte im Jahr 2024

Händler, Künstler, Gewerbetreibende & Gastronomen gesucht

Auch im Jahr 2024 möchte die Stadtverwaltung Eilenburg wieder attraktive und abwechslungsreiche Feste für die Einwohner auf die Beine stellen. Unterhaltsame Veranstaltungen sollen geschaffen werden, um gemeinsam zu feiern. Dafür sucht die Stadtverwaltung Eilenburg Vereine, Gastronomen, Caterer, Händler, Künstler und Dienstleister, welche sich auf den Veranstaltungen präsentieren möchten. Nachfolgende Veranstaltungshöhepunkte sind für das kommende Jahr geplant:

Eilenburger Gezwitscher – 24. März

Aus dem „Tag des Geflügels“ wird das „Eilenburger Gezwitscher“. Nach der erfolgreichen Premiere in diesem Jahr wird es am Sonntag, den 24.03.2024 wieder ein Fest rund ums Geflügel, Ostern und den Frühling geben. Dabei werden das bekannte Schwimmentenrennen auf dem Mühlgraben und ein Frühlingsmarkt von 09:30 Uhr bis 14:00 Uhr am Maxim-Gorki-Platz stattfinden.

Stadtfest Eilenburg – 07. bis 09. Juni

Im Juni wird drei Tage lang das größte Fest der Stadt in Eilenburgs Innenstadt gefeiert. Auf verschiedenen Bühnen gibt es abermals Unterhaltung in den verschiedensten Facetten für Jung und Alt. Ein verkaufsoffener Sonntag ist zudem am 09. Juni geplant.

Herbstfrühling – 13. September

Nach einer abermals gelungenen Veranstaltung im Jahr 2023 soll auch 2024 der Herbstfrühling stattfinden. Am Freitag, den 13.09.2024 wird von 15:00 – 22:00 Uhr auf unterschiedlichen Aktionsflächen spannende Unterhaltung in die Stadt gebracht.

Weihnachtsmarkt – 29. November bis 01. Dezember

Der Weihnachtsmarkt findet am ersten Adventswochenende in Eilenburgs Innenstadt statt. Eine besinnliche, heimelige Atmosphäre, Lichterglanz und ein abwechslungsreiches Programm locken die Besucher auf den Adventsmarkt. Dazu werden am 01. Dezember (1. Advent) die Geschäfte geöffnet sein.

Jetzt anmelden!

Sie möchten bei einer oder auch mehrere Veranstaltungen dabei sein und Ihre Produkte anbieten? Die Stadtverwaltung Eilenburg freut sich, wenn Sie mit Ihrem Angebot eine oder mehrere unserer Veranstaltungen bereichern. Wir nehmen ab sofort ganz unverbindliche Anmeldungen auf Stadtverwaltung Eilenburg / Oberbürgermeisterbereich PM-NL 29/23 v. 02.11.2023 Tel.: 03423 / 652-127, Email: pressestelle@eilenburg.de www.eilenburg.de/freizeit/hoehepunkte entgegen und informieren dann entsprechend zeitnah über das jeweilige Event.

Kontakt:

Stadtverwaltung Eilenburg | Wirtschaftsförderung | Tel.: 03423 652 273 | veranstaltungen@eilenburg.de

Der zweite Beigeordnete des Landkreises Nordsachsen, Jens Kabisch, übergab bereits im September 2023 drei Fördermittelbescheide an Eilenburgs Oberbürgermeister Ralf Scheler und Wehrleiter André Zimmermann. Diese nahmen die Bescheide dankend für nachfolgende Anschaffungen entgegen:

Neues Tanklöschfahrzeug 3000

Der erste Bescheid umfasst 189.000 Euro Fördermittel. Diese werden für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs 3000 (TLF3000) eingesetzt. Die Gesamtkosten für die Anschaffung belaufen sich auf 450.000 Euro, das heißt bei der Stadt verbleiben Eigenmittel in Höhe von 260.000 Euro.

Das neue Fahrzeug wird das TLF24/50 (Baujahr 1997) ersetzen. Die Ausstattung des neuen TLF umfasst eine Truppkabine, welche Platz für drei Kameraden bietet. Zudem ist ein Löschwassertank mit mindestens 3000 Liter Volumen verbaut. Derzeit läuft die Ausschreibung für das neue Fahrzeug. Mit einer Lieferung wird frühestens im Jahr 2026 gerechnet.

Beschaffung eines Atemluftkompressors

Für die Beschaffung eines Atemluftkompressors wurden ca. 49.780 Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt, da das alte Gerät aus dem Jahr 2001 aufgrund fehlender Ersatzteile ersetzt werden muss. Das Gesamtvolumen für die Anschaffung beläuft sich auf ca. 66.000 Euro, wobei ca. 16.000 Euro Eigenmittel aufzubringen sind.

Systemtechnik der Schlauchwaschanlage wird erneuert

Auch die Systemtechnik der Schlauchwaschanlage kann nun erneuert werden. Die Freiwillige Feuerwehr Eilenburg hat dafür Fördermittel in Höhe von ca. 19.800 Euro erhalten. Die vorhandene Schlauchwaschanlage wurde im Jahr 2001 angeschafft. Die Systemtechnik ist nun veraltet und eine Ersatzteilbeschaffung nicht mehr möglich. Die Gesamtkosten für die neue Anlage belaufen sich auf 26.000 Euro. Somit müssen Eigenmittel in Höhe von ca. 6.000 aufgebracht werden.

Kranzniederlegung an der Kriegsgräbergedenkstätte des Friedhofes Eilenburg-Ost

Zum Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewalt findet anlässlich des Volkstrauertages am Sonntag, den 19. November 2023, um 11:00 Uhr eine Kranzniederlegung an der Kriegsgräbergedenkstätte des Friedhofes im Stadtteil Eilenburg – Ost statt. Alle Bürger sind dazu herzlich eingeladen.

Stadtverwaltung weist auf allgemeine Informationen zur Durchführung des Winterdienstes für Grundstückseigentümer hin

Die Stadtverwaltung weist wiederholt darauf hin, dass Grundstückseigentümer nach der aktuell gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Anliegerpflichten beim Winterdienst haben. Zur Vermeidung von Unfällen sind folgende Regelungen zu beachten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen: Zum Winterdienst Verpflichtete sind die Eigentümer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke.

Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte

Die Verpflichteten müssen die Gehwege, die Zugänge zur Fahrbahn, insbesondere zu Fußgängerüberwegen und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig von Schnee oder auftauendem Eis räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte streuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können.

Die Flächen, für die die Straßenanlieger gemäß verpflichtet sind, beschränken sich auf

a) mindestens 1,50 m Breite, wenn der Gehweg breiter ist,

b) die gesamte Breite des Gehweges wenn dieser bis zu 1,50 m breit ist und c) auf einen 1,50 m breiten Streifen entlang der Fahrbahn, wenn kein Gehweg vorhanden ist.

Für jedes Hausgrundstück ist außerdem ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang zu räumen und zu streuen. Die zu räumenden und zu streuenden Flächen zu den Nachbargrundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist.

Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, dürfen diese Stoffe auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Beim Beseitigen von Schnee- und Eisteilen dürfen nur solche mechanischen Hilfsmittel verwendet werden, die eine Beschädigung der Gehwege ausschließen.

Bei Tauwetter müssen unverzüglich die Gehwege und Straßenrinnen vom restlichen Schnee und Eis gereinigt und es muss für freien Ablauf des Schmelzwassers in den Straßenrinnen und den Einflussöffnungen der Kanäle zur Straßenentwässerung gesorgt werden. Dies ist so oft wie notwendig, gegebenenfalls mehrmals täglich zu wiederholen. Die festgelegten Verpflichtungen gelten an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr und an allen übrigen Tagen von 7.00 bis 20.00 Uhr.

Streumaterial und Einsatz chemischer Auftaumittel

Als Streumaterial sind Sand oder Splitt zu verwenden. Der Einsatz von chemischen Auftaumitteln (Salz oder Lauge) ist grundsätzlich untersagt. Kann durch abstumpfende Mittel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht hinreichend ausgeschlossen werden, ist die Verwendung ausnahmsweise zulässig. Den vollständigen Wortlaut der Straßenreinigungssatzung finden Sie unter www.eilenburg.de

Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg

Straße Friedrichshöhe

Maßnahme Vollsperrung in Teilabschnitten

Zeitraum 25.09.2023 bis 15.12.2023

Grund Austausch Trinkwasserleitung im Auftrag Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen

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Straße Kreuzweg

Maßnahme Vollsperrung

Zeitraum 01.12.2023 bis 24.12.2023

Grund Freihaltung wegen Verkauf Weihnachtsbäumen

Überörtliche Straßensperrungen

Straße Kreisstraße K 7423 zwischen Gallen und Kospa

Maßnahme Vollsperrung

Zeitraum 04.09.2023 bis 01.12.2023

Grund Fahrbahndeckenerneuerung und Markierung

Umleitung über Liehmena – S4 ist ausgeschildert

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