Zwei Monate nach dem Start des sächsischen Förderprogramms für Balkonkraftwerke (29.8.) sind von den knapp 9.000 vollständig vorliegenden Anträgen auf Förderung bereits rund 8.500 durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) bewilligt und ausgezahlt worden. Etwa 88 Prozent der Anträge entfallen auf die Gruppe der Eigentümerinnen und Eigentümer.
Damit wird das Budget für diese Gruppe voraussichtlich in zwei Wochen ausgeschöpft sein. Zugleich stehen im Budget für Mieterinnen und Mieter noch etwa 2,5 Millionen Euro für rund 8.200 Anträge zur Verfügung. Die Förderung ist nicht an das Haushaltsjahr gebunden und kann somit auch 2024 noch beantragt werden.
Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther: „Unser Förderprogramm für Balkonkraftwerke ist ein echter Erfolg. Binnen weniger Wochen sind rund 9.000 Sächsinnen und Sachsen zusätzlich zu Mitmachern bei der Energiewende geworden. Und es steht weiter Geld vor allem für die Mieterinnen und Mieter zur Verfügung, die ja zunächst mit ihren Vermietern sprechen müssen und deswegen etwas mehr Zeit brauchen als die Eigentümerinnen und Eigentümer.
Wir brauchen große Projekte für mehr erneuerbare Energien genauso wie die vielen kleinen Beiträge. Mit Balkonkraftwerken können die Bürgerinnen und Bürger die Energiewende zu Hause sehr einfach mitgestalten. Balkonkraftwerke rechnen sich, sie sind ein Beitrag zur Energiewende und entlasten die Haushaltskasse. An vielen Orten sehen wir: Photovoltaik ist ansteckend. Wo Nachbarinnen, Nachbarn, Freunde und Verwandte Module anbringen, folgen schnell weitere.
Und viele Menschen sammeln durch ein Balkonkraftwerk zum ersten Mal eigene Erfahrungen mit Photovoltaik, sehen die Chancen und wollen im nächsten Schritt eine große Anlage auf dem Dach. Unser Förderprogramm ist eine Investition in den Klimaschutz und in die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende.“
Das Förderprogramm ist Ende August gestartet. Der Freistaat unterstützt damit die Anschaffung von Balkonkraftwerken einmalig je Haushalt mit 300 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlagen nicht vor dem Stichtag 22. Juni 2023 gekauft oder bestellt wurden.
Anträge können Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen. Dafür muss die Anlage nicht nur gekauft, sondern auch erfolgreich in Betrieb genommen worden sein.
Hinweis insbesondere für Mieterinnen und Mieter: Die Bundesregierung hat eine Änderung des Mietrechts im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf den Weg gebracht, nach der Mieterinnen und Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters zur Installation eines Balkonkraftwerkes haben werden.
Der digital zu stellende Förderantrag beinhaltet zugleich den Verwendungsnachweis und den Auszahlungsantrag. Das heißt, pro Vorhaben gibt es nur einen Verfahrensschritt.
Die SAB hält auf Ihrer Website umfangreiche Informationen zur Antragstellung sowie zu technischen Fragen bereit: https://www.sab.sachsen.de/de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen.
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