Ab Anfang 2025 soll die sächsische Hochschullandschaft um die neue Hochschulart Duale Hochschule Sachsen (DHS) ergänzt werden. Das Sächsische Kabinett hat dazu heute den Gesetzentwurf zur Überführung der Berufsakademie Sachsen (BA) in die Duale Hochschule Sachsen beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun in den Sächsischen Landtag eingebracht.
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagte nach dem Kabinettsbeschluss: „Ich freue mich, dass wir dieses ambitionierte Vorhaben der sächsischen Koalition jetzt auf die Zielgerade bringen. Damit entwickeln wir das Wissenschaftsland Sachsen entscheidend weiter und steigern auf der einen Seite die Attraktivität der akademischen Ausbildung im Freistaat und stärken mit den künftigen Hochschulstandorten abseits der Großstädte gezielt den ländlichen Raum.
Gleichzeitig gehen wir auf sich ändernde Rahmenbedingungen auf Seiten der Wirtschaft ein, die neben gut ausgebildeten Berufsfachkräften auch vermehrt Personal mit Hochschulabschluss im Sinne eines akademischen Grades nachfragt. Hinzu kommt, dass mit der Umwandlung der Berufsakademie in eine Duale Hochschule auch Forschung möglich wird. Das stärkt auch die Innovationskraft in unseren kleinen und mittleren Unternehmen.“
* Aufwertung der Abschlüsse: Die schon bisher erfolgreiche Berufsakademie Sachsen wird zur vollwertigen Hochschule entwickelt, die gleichberechtigt neben den anderen Hochschulformen Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen steht. Damit einher geht eine Aufwertung der Abschlüsse im dualen Studium. Die an der heutigen Berufsakademie erworbenen Abschlüsse stoßen trotz staatlicher Gleichstellung mitunter im In- und Ausland auf Akzeptanzprobleme, die mit der Reform der Vergangenheit angehören sollen.
Der Hochschulabschluss wird als akademischer Grad vergeben und es wird die Möglichkeit von dualen Masterstudiengängen geschaffen. Das Studienangebot bleibt auf praxisintegrierende duale Studiengänge beschränkt, um die Duale Hochschule zu den Hochschulen für angewandte Wissenschaften abzugrenzen.
* Studieren ohne Abitur – mit einschlägiger Berufsausbildung: Wichtigste Änderung nach der Anhörung ist der erleichterte Zugang für junge Menschen ohne Abitur. Um an der Dualen Hochschule studieren zu können, genügt der Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung. Die Regelung geht über die herkömmlichen Standards hinaus (Studieren an Fachhochschulen mit Berufsabschluss und dreijähriger Berufserfahrung), indem die Kompetenzen derjenigen anerkannt werden, die auch ohne Abitur wertvolle berufliche Qualifikationen erworben haben und stärkt junge Menschen in ihren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten.
Die Öffnung des Hochschulzugangs für berufliche qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne mehrjährige Berufserfahrung soll nur für die Duale Hochschule Sachsen gelten und fachgebunden sein, also auf einen der beruflichen Ausbildung entsprechenden Studiengang beschränkt sein.
* Zentrales Rektorat: Organisatorisch entspricht die Struktur der künftigen Dualen Hochschule den bewährten Strukturen anderer Hochschulen. Es wird ein zentrales Rektorat geben, das für insgesamt sieben Standorte der Dualen Hochschule verantwortlich zeichnet. Sonderregelungen gibt es im Interesse der Arbeitsfähigkeit der sachsenweit verteilten regionalen Standorte. Standorte der Dualen Hochschule Sachsen sind die heutigen sieben Studienakademien der Berufsakademie Sachsen.
* „Geschäftsmodell“ der heutigen BA bleibt im Kern erhalten: Das bedeutet, dass die Ausbildung an der Dualen Hochschule auch künftig in enger Zusammenarbeit mit Praxispartnern, also Unternehmen oder Institutionen, in einen theoretischen und einen praktischen Teil unterteilt ist. Der Dualen Hochschule werden im Interesse von Wissenschaftsfreiheit und Wirtschaft auf dem Gebiet der kooperativen Forschung Gestaltungsspielräume eröffnet, die über die derzeitigen Möglichkeiten der Berufsakademie Sachsen hinaus reichen. Davon profitieren auch die Studierenden, da neueste Erkenntnisse im Forschungsbereich direkt in die Lehre einfließen.
Hintergrund:
Mit dem Gesetzentwurf wird ein zentrales wissenschaftspolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt.
Das Kabinett hatte den Referentenentwurf am 4. Juli 2023 zur Anhörung freigegeben. Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten dabei u. a. die Landesrektorenkonferenz, die Berufsakademie Sachsen sowie deren Aufsichtsrat, Gesamtpersonalrat und zentraler Studierendenrat, die Konferenz der Sächsischen Studentenräte, die Studentenwerke und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, ebenso der Landesausschuss für Berufsbildung, die Gewerkschaften, die sächsischen Kammern sowie die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen. Der Entwurf wurde auch für die Bürgerbeteiligung auf dem Sächsischen Beteiligungsportal bereitgestellt.
Dadurch ergaben sich eine Reihe von Änderungen. So wurde beispielsweise die Zusammensetzung des Gründungssenates so geändert, dass statt zwei nun drei studentische Vertreterinnen oder Vertreter Mitglieder des Gründungssenates sind.
Wichtigste Änderung ist der Zugang zur Dualen Hochschule nun auch für berufliche qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne Berufserfahrung.
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