Zum Auftakt der heutigen Konferenz der Beraterinnen und Berater in sächsischen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen fordert Sozialministerin Petra Köpping vom Bund künftig eine genauere und neutrale Darstellung der Ursachen für die jeweilige Überschuldung in der Statistik.

Sozialministerin Köpping: „Die bisher im Beratungsprozess verwendete Kategorie ‚Unwirtschaftliche Haushaltsführung‘ bei der Erfassung von Schuldenursachen unterstellt der Schuldnerin oder dem Schuldner individuelles Fehlverhalten. Die ‚Unwirtschaftliche Haushaltsführung‘ rangiert dabei als Ursache für Überschuldung in Sachsen in der Bundesstatistik mit rund 20 Prozent an erster Stelle. Bei dieser Kategorie vermissen wir jedoch die gebotene Neutralität und es bleibt unklar, wie diese im Einzelnen in den Beratungen erfragt wird.

Wir wissen aber, dass die Ursachen für Überschuldung sehr viel individueller und vielfältiger sind und einer objektiven Betrachtung bedürfen. Denn wir wollen den Betroffenen helfen, sie unterstützen und sie nicht für ihre ohnehin schon oftmals verzweifelte Situation verurteilen. Deshalb werden wir das Thema bei der im November stattfindenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ansprechen.“

Zu den weiteren Hauptgründen für Überschuldung zählen u.a. Erkrankung, Sucht, Unfall, Arbeitslosigkeit, längerfristiges Niedrigeinkommen sowie Trennung vom Partner.

Auf den gestiegenen Bedarf in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung u.a. aufgrund von Inflation, Energiepreiskrise hat das Sozialministerium bereits reagiert und mit dem aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 die Zahl der Beratungseinheiten, bestehend aus einem Fachberater und einem Verwaltungsanteil, von 30 auf 35 erhöht. Ebenso wurde die finanzielle Ausstattung jeder Beratungseinheit von 80.000 Euro auf rund 95.000 Euro angehoben.

Damit erweitert sich der finanzielle Rahmen für diesen Bereich jährlich von insgesamt 3 Millionen Euro auf 4,1 Millionen Euro. Die in Chemnitz angesiedelte Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung wird künftig ihr Unterstützungs- und Schulungsangebot ausweiten und Praxisforen für Beraterinnen und Berater mit Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern der sächsischen Insolvenzgerichte anbieten.

Für Ratsuchende und die Beratungsarbeit wurde aktuell durch das Sozialministerium neues Informationsmaterial erstellt, das über den Ablauf von Verbraucherinsolvenzverfahren und das Pfändungsschutzkonto informiert. Die Flyer sind kostenlos hier bestellbar.

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/42877
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/42857

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