Am 27. September wurden 43 abgelehnte Asylbewerber aus der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen nach Georgien gebracht. Die Sammelrückführung startete vom Flughafen Leipzig-Halle.
Die Betroffenen waren in den Landkreisen Leipzig, Bautzen, Zwickau, Mittelsachsen, dem Erzgebirgskreis, der Stadt Dresden sowie in Erstaufnahmeeinrichtungen, in Justizvollzugsanstalten und in einer Abschiebehafteinrichtung untergebracht. In 11 Fällen handelt es sich um verurteilte Straftäter.
Zusätzlich zu den Personen aus der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen wurden neun Ausreisepflichtige aus den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sowie aus der Zuständigkeit der Bundespolizei zurückgeführt.
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